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pafl: Beibehaltung der Übergangsbestimmungen für Arbeitnehmer aus den neuen EWR-Mitgliedsländern

(ots)

Vaduz, 28. April (pafl) -

Die Regierung hat am 18. April
2006 entschieden, weiterhin von den Übergangsbestimmungen im Bereich 
der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Personen aus den neuen EWR- 
Mitgliedstaaten Gebrauch zu machen. Dies bedeutet, dass auf die 
Staatsangehörigen aus Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, 
Ungarn, Polen, Slowenien und der Slowakei in Bezug auf den Zugang 
zum Arbeitsmarkt als Arbeitnehmer sowie der Wohnsitznahme in 
Liechtenstein zwecks Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit 
für weitere drei Jahre, d.h. bis Ende April 2009, die für 
Drittstaatsangehörige geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen 
zur Anwendung gelangen. Auch Deutschland und Österreich werden 
weiterhin von den Übergangsbestimmungen Gebrauch machen.

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