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pafl: Anerkennung von Konformitätsbewertungen

(ots)

Vaduz, 3. März (pafl) -

Am 1. März 2006 sind zwei Abkommen
zwischen den EWR-EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen 
einerseits und den USA andererseits über die gegenseitige 
Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition 
Agreement; MRA) in Kraft getreten. Das erste Abkommen erfasst die 
Konformitätsbewertungen für Industrieprodukte aus den Sektoren 
elektromagnetische Verträglichkeit, Telekommunikationsgeräte und 
Sportboote. Dieses MRA wird durch ein zweites Abkommen um den 
Bereich Schiffsausrüstung ergänzt. Beide Abkommen wurden am 17. 
Oktober 2005 in Washington unterzeichnet.
Ein MRA ist ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von 
Konformitätsbewertungen bestimmter Industrieprodukte, welche beim 
Markteintritt vorgeschriebenen Tests und Zertifizierungen 
unterliegen. Durch die gegenseitige Anerkennung solcher 
Konformitätsbewertungen sollen der Handel und der Marktzugang für 
die geregelten Produkte erleichtert werden. Jede Vertragspartei kann 
die Produkte vor der Ausfuhr im eigenen Land im Hinblick auf die 
Konformität mit den Vorschriften des Einfuhrlandes prüfen, testen 
und zertifizieren lassen. Die Vertragsparteien anerkennen diese 
Tests und Zertifikate, die von den vertraglich benannten 
Konformitätsbewertungsstellen einer anderen Vertragspartei 
ausgegeben wurden.
Gemäss Protokoll 12 des EWR-Abkommens werden solche Abkommen mit 
Drittländern auf Initiative der EU ausgehandelt, wobei als 
Verhandlungsgrundlage gilt, dass diese Drittländer mit den EWR-EFTA- 
Staaten gleichzeitig gleichwertige Abkommen schliessen sollen. Es 
besteht damit eine faktische Pflicht für die EWR-EFTA-Staaten, 
analoge Abkommen abzuschliessen. Ziel ist es, dass Produkte aus den 
jeweiligen Drittländern denselben Marktzugang im gesamten EWR haben. 
Sieben MRA stehen derzeit zwischen der EU und Drittstaaten in Kraft 
(USA, Australien, Neuseeland, Kanada, Israel, Japan und Schweiz). 
Eine Reihe von weiteren MRA ist mit der jüngsten EU-Erweiterung 
hinfällig geworden (z.B. mit den baltischen Staaten, Ungarn, 
Slowenien sowie der Tschechischen Republik).
Die liechtensteinische Wirtschaft, welche in hohem Masse 
exportorientiert ist, kann von diesen Abkommen profitieren, da sich 
Zeitaufwand und Kosten für die Kommerzialisierung von Produkten für 
die Unternehmen vermindern. Unternehmen mit Sitz in Liechtenstein 
können beim Export Konformitätsbewertungsstellen aus dem EWR-Raum 
verwenden. Liechtenstein hat sich wie bei den bereits 
abgeschlossenen MRA in den sektoriellen Anhängen vorbehalten, die 
sog. benennenden Behörden zu einem späteren Zeitpunkt zu bezeichnen. 
Damit hat sich Liechtenstein die Möglichkeit offen gehalten, 
Konformitätsbewertungsstellen zu bestimmen. Da die Schweiz noch kein 
MRA mit den USA abgeschlossen hat, muss das liechtensteinische 
Marktüberwachungssystem sicherstellen, dass Produkte aus den USA, 
die aufgrund dieser Abkommen nach Liechtenstein importiert werden, 
nicht in die Schweiz gelangen, sofern sie die dort geltenden 
Vorschriften nicht erfüllen.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
Tel. +423 236 60 57

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