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pafl: Projektbeiträge für das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge

(ots)

Vaduz, 16. Februar (pafl) -

Liechtenstein gewährt, gemäss
Regierungsbeschluss vom 14. Februar 2006, dem UNO-Hochkommissariat 
für Flüchtlinge (UNHCR) einen Beitrag von insgesamt 135'000 Franken 
für Hilfsprogramme in der Moldau, der Mongolei und in Mauretanien.
Bei der Auswahl der Nothilfeprojekte versucht Liechtenstein einen 
Schwerpunkt auf so genannte "vergessene Konflikte" zu legen, die 
kaum mehr in den Medien präsent sind und demzufolge weniger 
internationale Unterstützung erfahren. Dieses Kriterium trifft auf 
alle drei Hilfsprogramme zu. Sie sind unterfinanziert und benötigen 
dringend weitere Mittel.
Entlang der Ostgrenzen der erweiterten EU sind die Staaten Moldau, 
Belarus und Ukraine mit der Herausforderung konfrontiert, eine 
umfassende Migrationspolitik und nationale Asylsysteme aufzubauen, 
welche den internationalen Standards entsprechen. In der Moldau 
unterstützt das UNHCR die Regierung in der Implementierung einer 
nationalen Asylgesetzgebung und im Aufbau von Integrationsmassnahmen 
für Flüchtlinge. Auch Akteure der Zivilgesellschaft, die mit 
Flüchtlingen und Asylsuchenden arbeiten, werden vom UNHCR 
unterstützt und gefördert. Die Moldau ist eines der ärmsten Länder 
Europas und wird auch vom LED unterstützt, der sie als erstes 
Schwerpunktland in der Region Osteuropa/Asien ausgewählt hat.
Die Staaten Nordafrikas werden zunehmend zu einer Transitregion für 
Menschen des südlichen Afrika auf dem Weg nach Europa. Die 
Bemühungen des UNHCR in Nordafrika richten sich deshalb auf eine 
Stärkung der nationalen Asylsysteme, unter anderem durch die 
Einführung nationaler Flüchtlingsgesetzgebungen und durch die 
Unterstützung von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, die 
mit Flüchtlingen und Asylsuchenden arbeiten. In Mauretanien betreut 
das UNHCR derzeit rund 500 Flüchtlinge und 200 neue Asylsuchende.
In der Mongolei überwacht das UNHCR die Situation von Flüchtlingen 
aus Nordkorea. Zudem unterstützt das UNHCR die Regierung im Aufbau 
von Asylmechanismen und einer entsprechenden nationalen 
Gesetzgebung, mit dem Ziel, die Voraussetzungen für eine 
Ratifikation der UNO-Flüchtlingskonvention von 1951 zu schaffen.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Andrea Hoch
Telefon +423 236 60 58

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