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pafl: Vorsorgliche Sofortmassnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest

(ots)

Vaduz, 24. Oktober (pafl) -

Die Regierung hat heute, 24.
Oktober 2005, die Verordnung über vorsorgliche Sofortmassnahmen zur 
Verhinderung der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest 
erlassen. Die Verordnung verfolgt das Ziel, die Einschleppung der 
Klassischen Geflügelpest in die liechtensteinischen Geflügelbetriebe 
zu verhindern. Zu diesem Zweck enthält die Verordnung ein 
Auslaufverbot für Hühnervögel, Schwimm- und Laufvögel, eine 
Registrierungspflicht für alle Geflügelhaltungen und ein 
Ausstellungsverbot.
Die Massnahmen sind befristet bis zum 15. Dezember 2005 und 
entsprechen den Bestimmungen der gleichlautenden schweizerischen 
Verordnung, die ebenfalls am 25. Oktober 2005 in Kraft tritt. Die 
Pflicht zur Haltung in geschlossenen Haltungssystemen verhindert die 
Ansteckung durch Vögel, die mit der Vogelgrippe infiziert sind. 
Ausnahmebewilligungen sind im Einzelfall unter flankierenden 
Sicherheitsvorkehrungen und periodischen Kontrollen möglich. Die 
Registrierungspflicht aller Geflügelhaltungen zielt darauf ab, im 
Seuchenfall möglichst rasch die nötigen Massnahmen ergreifen zu 
können. Das Verbot der Geflügelmärkte und –ausstellungen, die ein 
hohes Risiko für die Ausbreitung einer Seuche darstellen, bildet 
eine weitere Massnahme, um deren Ausbruch a priori zu verhindern. 
Die vorübergehende Einschränkung der Freilandhaltung aufgrund dieser 
Verordnung hat keinen Einfluss auf die Beitragsberechtigung nach der 
Abgeltungsgesetzgebung.
Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen informiert die 
Geflügelhalter demnächst an einer Informationsveranstaltung.

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Landestierarzt Dr. Peter Malin
Tel.: 236 73 20

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