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pafl: Für einen wirksamen Schutz der Menschenrechte in Europa

(ots)

Vaduz, 7. September (pafl) -

Der Ständige Vertreter
Liechtensteins beim Europarat, Botschafter Daniel Ospelt, 
hinterlegte am 7. September im Auftrag der Regierung die 
liechtensteinische Ratifikationsurkunde zum 14. Zusatzprotokoll zur 
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Protokoll wird 
erst in Kraft treten, wenn es alle Vertragsparteien der EMRK 
angenommen haben.
Das Protokoll zielt darauf ab, die mittel- und langfristige 
Wirksamkeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in 
Strassburg sicherzustellen. Hintergrund ist der dramatische Anstieg 
an Individualbeschwerden über mutmassliche Verletzungen der EMRK 
durch die Vertragsstaaten. Ende 2004 waren an die 80 000 Beschwerden 
hängig.
Als die beiden Hauptursachen der Flut von Beschwerden, die in 
Strassburg eintreffen, gelten einerseits die Zehntausende von 
unzulässigen Beschwerden (über 90 Prozent aller Beschwerden) und 
andererseits die Beschwerden, die offensichtlich begründet sind. Bei 
letzteren handelt es sich insbesondere um repetitive Beschwerden, 
die hundert- oder tausendfach vorkommen und denselben Gegenstand 
betreffen (z. B. die Dauer innerstaatlicher Gerichtsverfahren). Das 
Protokoll Nr. 14 führt für diese beiden Beschwerdegruppen 
vereinfachte Verfahren ein.
Weitere vorgesehene Massnahmen betreffen die Kompetenzen des 
Ministerkomitees, das Drittinterventionsrecht des 
Menschenrechtskommissar des Europarats und die Amtsdauer der 
Richter. Das Protokoll Nr. 14 schafft schliesslich die 
Voraussetzungen für einen möglichen Beitritt der Europäischen Union 
zur EMRK.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
Tel.: +423/236 60 57

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