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pafl: Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen

(ots)

Vaduz, 13. Juli (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 12. Juli 2005 beschlossen, das Übereinkommen zur 
Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen zu unterzeichnen. Die 
Unterzeichnung soll durch Regierungschef Otmar Hasler im Rahmen des 
Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs vom 11. bis 16. 
September 2005 in New York, anlässlich der 60. UNO- 
Generalversammlung, erfolgen.
Das Übereinkommen wurde am 13. April 2005 nach siebenjähriger 
Verhandlungsdauer von der UNO-Generalversammlung verabschiedet. Es 
verlangt von den Vertragsparteien, den Besitz und die Verwendung von 
Nuklearmaterial oder die Schädigung einer Nuklearanlage zu 
bestrafen, wenn der Täter in der Absicht handelt, Menschen zu töten 
oder zu verletzen, Eigentum oder die Umwelt erheblich zu schädigen 
oder eine natürliche oder juristische Person, eine internationale 
Organisation oder einen Staat zu einem Tun oder Unterlassen zu 
nötigen. Das Übereinkommen verpflichtet die Staaten, bei der 
Bekämpfung von Nuklearterrorismus zusammenzuarbeiten und sich 
gegenseitig Rechtshilfe zu gewähren.
Beim Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer 
Handlungen handelt es sich um das erste internationale Vertragswerk 
gegen den Terrorismus, welches die Generalversammlung seit den 
Anschlägen vom 11. September 2001 verabschiedet hat. In seinem 
Reformbericht vom 21. März 2005 hatte der UNO-Generalsekretär die 
Staats- und Regierungschefs noch eindringlich aufgefordert, 
unverzüglich ein Übereinkommen über Nuklearterrorismus 
abzuschliessen. Das Übereinkommen ergänzt die bisherigen zwölf 
universellen Übereinkommen gegen den Terrorismus, welche 
Liechtenstein alle ratifiziert hat.
Mit der Unterzeichnung setzt Liechtenstein ein klares Zeichen für 
die Bekämpfung eines der abscheulichsten Verbrechen überhaupt. 
Terroranschläge mit Massenvernichtungswaffen können militärische 
Ziele und die Zivilbevölkerung unterschiedslos treffen und die Zahl 
der Opfer aufgrund der hohen Zerstörungskraft und möglicher 
Langzeitfolgen ins Unermessliche steigern.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
Tel.: +423/236 60 61

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