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pafl: Für einen wirksamen Schutz der Menschenrechte in Europa

(ots)

Vaduz, 11. Mai (pafl) -

Die Regierung unterbreitet dem
Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Protokoll Nr. 14 vom 
13. Mai 2004 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und 
Grundfreiheiten über die Ergänzung des durch die Konvention 
eingeführten Kontrollmechanismus.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befindet sich heute 
in einer Situation, die Anlass zur Sorge gibt. Ende 2004 waren an 
die 80 000 Beschwerden hängig. Für 2005 erwartet der Gerichtshof 
gegen 52 000 neue Beschwerden.
Als die beiden Hauptursachen der Flut von Beschwerden, die in 
Strassburg eintreffen, gelten einerseits die Zehntausende von 
unzulässigen Beschwerden (über 90 Prozent aller Beschwerden) und 
andererseits die Beschwerden, die offensichtlich begründet sind. Bei 
letzteren handelt es sich insbesondere um repetitive Beschwerden, 
die hundert- oder tausendfach vorkommen und denselben Gegenstand 
betreffen (z. B. die Dauer innerstaatlicher Gerichtsverfahren). Das 
Protokoll Nr. 14 führt für diese beiden Beschwerdegruppen 
vereinfachte Verfahren ein.
Weitere vorgesehene Massnahmen betreffen die Kompetenzen des 
Ministerkomitees, das Drittinterventionsrecht des 
Menschenrechtskommissars des Europarats und die Amtsdauer der 
Richter. Das Protokoll Nr. 14 schafft schliesslich die 
Voraussetzungen für einen möglichen Beitritt der Europäischen Union 
zur EMRK.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
Tel.: +423/236 60 61

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