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pafl: Unabhängige Historikerkommission Liechtenstein – Zweiter Weltkrieg

Vaduz, 13. April (pafl) -

(ots)

Abschluss der Forschungsarbeiten

Die Unabhängige Historikerkommission
Liechtenstein Zweiter Weltkrieg hat nach knapp vierjähriger 
Tätigkeit ihren Schlussbericht zu den Forschungsarbeiten über die 
Rolle Liechtensteins im Zweiten Weltkrieg vorgelegt. Ergänzt wird 
der Schlussbericht mit einzelnen Studien zu Sonderthemen. Die 
Liechtensteinische Regierung hatte am 22. Mai 2001 aufgrund diverser 
Anregungen und in der Öffentlichkeit aufgeworfenen Fragen eine 
Unabhängige Historikerkommission bestellt und diese beauftragt, 
Fragen zur Rolle Liechtensteins im Zweiten Weltkrieg vertieft 
abzuklären. Der Unabhängigen Historikerkommission unter dem Vorsitz 
von Peter Geiger gehörten Historiker aus Liechtenstein, Israel, 
Österreich und der Schweiz an. Ihr standen für die 
Forschungsarbeiten finanzielle Mittel von rund 3.5 Millionen Franken 
zur Verfügung.
"Noch nie wurde ein Kapitel in der Geschichte des Fürstentums 
Liechtenstein derart akribisch, ausführlich und schonungslos 
durchleuchtet wie die Zeit des Zweiten Weltkrieges in der 
vorliegenden Studie," erklärte der liechtensteinische 
Aussenminister, Ernst Walch, anlässlich der Pressekonferenz am 13. 
April 2005 in Vaduz, in der Regierung und Unabhängige 
Historikerkommission den Schlussbericht sowie die Schlussfolgerungen 
der Öffentlichkeit präsentierten. "Sowohl der Staat als auch die 
Wirtschaft hatten ein besonderes Interesse an einer lückenlosen 
Aufarbeitung dieses Zeitabschnittes. Die Aufarbeitung der 
Vergangenheit stärkt ein Land für die Bewältigung zukünftiger 
Probleme", so Walch weiter. Eine rund 40-seitige Zusammenfassung des 
Schlussberichtes sowie die Schlussfolgerungen der Regierung sind ab 
heute verfügbar und über das Internet-Portal www.liechtenstein.li 
digital abrufbar. Der gesamte, mehrere hundert Seiten umfassende 
Schlussbericht und die Einzelstudien der Unabhängigen 
Historikerkommission werden im Sommer 2005 in Buchform publiziert.
Peter Geiger, Präsident der Unabhängigen Historikerkommission, 
stellte mit Befriedigung fest, dass der freie und ungehinderte 
Zugang zu allen Archiven und Dokumenten eine Aufarbeitung in der 
vorliegenden Tiefe und Ausführlichkeit ermöglichte. "Uns standen 
alle Archive offen. Wir konnten ungestört und völlig unbeeinflusst 
arbeiten", bestätigte der Historiker.
Wichtigste Ergebnisse der Forschungsarbeiten
Die beiden in der NS-Zeit bestehenden liechtensteinischen Banken, 
die Liechtensteinische Landesbank (LLB) und die Bank in 
Liechtenstein (BIL), dienten dem Deutschen Reich und NS-Grössen 
nicht als Kapitalhort oder Devisendrehscheibe. Sie betrieben keinen 
Goldhandel mit dem Reich. Sie unterhielten in begrenztem Rahmen 
Geschäftsbeziehungen mit Partnern im Reichsgebiet. Sie verwalteten 
Vermögen von NS-Verfolgten.
Ein einziges nachrichtenloses Konto, das einem NS-Verfolgten 
gehörte, der 1938 nach New York geflohen und 1949 in Jerusalem 
gestorben war, wurde bei der Bank in Liechtenstein gefunden. Die 
Bank hat mittlerweile der ausfindig gemachten Erbin einen auf heute 
hochgerechneten Betrag des Kontos ausbezahlt. Bei sechs weiteren 
seit 1945 nachrichtenlosen Konten gibt es keine Hinweise auf NS- 
Verfolgung. Die Banken handelten korrekt.
Liechtensteinische Sitz- und Holdinggesellschaften hatten ihre 
Vermögenswerte in der Regel bei Schweizer Banken liegen. Ab 1938 
wurden viele Gesellschaften gelöscht. Die Besitzer, oft Juden oder 
andere NS-Verfolgte, mussten ihr Vermögen im Deutschen Reich 
anmelden und abliefern. Es gibt Hinweise, dass in den Kriegsjahren 
gegründete Gesellschaften, welche dem Handel mit deutschen Partnern 
dienten, zur Verdeckung der Besitzverhältnisse, zur Finanzierung 
problematischer Geschäfte, zur Vermeidung alliierter Listensetzung 
oder zur Verschiebung von NS-Kapital dienen konnten; lückenlose 
Belege dafür gibt es nicht. Zahlreiche Gesellschaftsgründungen ab 
1940 dienten der Umgehung der schweizerischen Kriegsgewinnsteuer. 
1945 und danach wurde mit deutschen Vermögenswerten in Liechtenstein 
gleich wie in der Schweiz verfahren, nämlich Sperrung und 
Unterstellung unter das Washingtoner Abkommen. Die Schweizerische 
Verrechnungsstelle fand keine NS-Vermögensverschiebungen. Es gab in 
Liechtenstein keine Restitutionsforderungen oder -prozesse.
Zwangsweiser Vermögensentzug jüdischen Besitzes, „Arisierung“, 
sowie Zwangsarbeit fanden in Liechtenstein oder durch 
liechtensteinische Unternehmen nicht statt. Hingegen kaufte das 
Fürstenhaus ab 1938 im angeschlossenen Österreich und in der deutsch 
besetzten Tschechoslowakei einzelne Betriebe oder Beteiligungen aus 
jüdischem Besitz, so zur Arrondierung der im Besitz des 
Fürstenhauses stehenden Elbemühl-Papierfabrik. Auch wurden auf drei 
fürstlichen Landwirtschaftsbetrieben in Österreich vom Juli 1944 bis 
zum Kriegsende jüdische KZ-Häftlinge aus Ungarn, welche die SS aus 
dem Lager Strasshof bei Wien ausmietete, als Zwangsarbeitskräfte 
beschäftigt.
In liechtensteinischen Sammlungen sind keine geraubten Kunstwerte 
festgestellt worden. Es gibt auch keine Hinweise, dass über 
Liechtenstein Raubkunst verschoben wurde. Einzelne jüdische 
Flüchtlinge und Neubürger konnten Kunstwerte retten. Die seinerzeit 
in Wien lagernden Fürstlichen Sammlungen kauften in der Zeit von 
1938 bis zum Kriegsende rund 270 Kunstobjekte, fast durchwegs 
Einrichtungsgegenstände. Darunter findet sich eine Reihe von 
Objekten mit problematischer Provenienz, da sie bei Institutionen 
oder Händlern erworben wurden, welche auch mit Raubgut handelten. 
Ein wertvoller Schreibtisch stammt nachweislich aus "arisiertem 
Besitz", doch hatte der Händler dem Fürsten eine falsche, 
unproblematische Herkunft angegeben.
Die Flüchtlingspolitik Liechtensteins wurde weitgehend durch jene 
der Schweiz bestimmt und mit dieser koordiniert. Zwischen 1933 und 
1945 (die Flüchtlingswelle in den letzten Kriegstagen nicht 
eingerechnet) fanden etwa 400 Flüchtlinge, die grosse Mehrzahl 
Juden, Zuflucht in Liechtenstein, nämlich rund 250 durch kürzeren 
oder längeren Aufenthalt und etwa 150 durch behördliche 
Weiterleitung in die Schweiz. Zusätzlich erhielten zwischen 1933 und 
1945 insgesamt 144 jüdische Personen das liechtensteinische 
Bürgerrecht, gegen hohe Gebühren. Insbesondere 1938/39 wurde aber 
auch eine unbekannte Anzahl von Flüchtlingen an der Grenze 
zurückgewiesen, teils auch aus Liechtenstein über die Grenze 
zurückgeschafft. In den letzten Wochen und Tagen des Krieges im 
April und Mai 1945 konnten rund 8’000 Flüchtende durch Liechtenstein 
in die Schweiz gelangen. Am 3. Mai 1945 wurde eine übertretende 
russische Wehrmachttruppe mit knapp 500 Personen interniert.
Drei liechtensteinische Industriebetriebe, alle im Spätherbst 
1941 gegründet, lieferten der deutschen Seite Rüstungsgüter oder 
kriegswichtige Güter: Die Press- und Stanzwerke AG produzierte 20 
mm- Hülsen für die Oerlikon Bührle-Flabkanone, die Maschinenbau 
Hilti oHG lieferte Teile für Motoren und Fahrzeuge, die Präzisions- 
Apparatebau AG stellte Messinstrumente her.
Liechtenstein – damals ganz anders als heute
In seiner Präsentation wies Geiger auf die besondere Situation 
Liechtensteins zur damaligen Zeit hin. "Die Fokussierungen auf 
Liechtenstein damals und heute sind sehr unterschiedlich. Aktuelle 
Wahrnehmungen zu Liechtenstein – als allgemein reiches Land und als 
Finanzplatz gesehen – werden oft zu einfach auf die Zeit von 1930 
bis 1945 zurückprojiziert. Das Liechtenstein der Dreissiger- und 
Vierzigerjahre des letzten Jahrhunderts ist nicht mit dem heutigen 
Liechtenstein vergleichbar. Ausserdem spielte der spezielle Kontext, 
in welchem Liechtenstein an der Seite der Schweiz, mit der es auf 
das Engste vernetzt war, und in der Nachbarschaft Österreichs und 
seit 1938 des Dritten Reiches lebte, eine wesentliche Rolle."
Liechtenstein befand sich als Staat in einer besonderen Position, 
indem es zwar souverän, aber nicht unabhängig, sondern teilabhängig 
von der Schweiz war. Liechtenstein war bezüglich der 
Aussenwirtschaftspolitik aufgrund des Zollvertrags vollständig in 
das Regime der Schweiz eingebunden. An der liechtensteinischen 
Grenze zu Österreich kontrollierten schweizerische Grenzorgane die 
Grenze. Liechtenstein lag nach dem "Anschluss" Österreichs an der 
Grenze des Dritten Reiches und war ständig bedroht. Auch in 
Liechtenstein hielten sich Verfolgte auf und Liechtenstein musste 
sich dieser Situation stellen. Ein politischer Faktor lag in der 
Kleinheit des Landes, es hatte kein politisches Gewicht. Die Frage 
musste sich daher auch danach richten, wie die Bewohner und 
Bewohnerinnen und wie die Behörden in dieser besonderen Situation 
handelten.
Schlussfolgerungen der Regierung
Die Regierung hat die Ergebnisse der Untersuchungen der 
Unabhängigen Historikerkommis-sion zur Kenntnis genommen und 
anschliessend ihre Schlussfolgerungen daraus gezogen. "Liechtenstein 
ist sich seiner Verantwortung für dieses Kapitel in seiner 
Geschichte bewusst. Wir blicken aber nicht nur in die Vergangenheit, 
sondern in die Zukunft und wollen alles in unserer Macht stehende 
tun, damit sich die Ereignisse im Zweiten Weltkrieg und insbesondere 
der Holocaust in keiner Weise wiederholen können. Dazu ist es 
unablässig, die Bevölkerung, insbesondere unsere Jugend zu 
informieren über das, was geschehen ist und sie gegenüber Rassismus 
und Antisemitismus zu sensibilisieren," fasst Regierungschef Otmar 
Hasler die politische Wertung der Regierung zusammen. In den 
Schlussfolgerungen weist die Regierung daher auch auf die 
vielfältigen Massnahmen hin, die bereits in den vergangenen Jahren 
eingeleitet und getroffen worden sind, um Rassismus und 
Antisemitismus wirkungsvoll zu bekämpfen. Die Regierung hält es für 
zielführend in Zukunft mit neuen Massnahmen geeignete Projekte mit 
langanhaltender Wirkung zu verfolgen. Die verschiedenen Projekte 
sollen vor allem einer fortgesetzten 
öffentlichen Bewusstseinsbildung dienen.
Befassung des Landtages
Die Regierung hat die Ergebnisse der Untersuchungen mit grossem 
Respekt und im Geiste der gemeinsamen Verantwortung 
entgegengenommen, wie sie dies gegenüber dem gesamten 
Untersuchungsablauf und dem zugrunde liegenden Anliegen getan hat. 
Die Regierung hat dem Landtag (Liechtensteinisches Parlament) die 
Berichte zugeleitet, damit sich dieser als Volksvertretung 
baldmöglichst mit den Ergebnissen der Untersuchungen befassen kann.
Sämtliche Dokumente sowie detaillierte Informationen zur 
Unabhängigen Historikerkommission finden Sie im Internet unter 
www.liechtenstein.li .
Kontakt
Norbert Hemmerle
Regierungssekretär						
Tel. +423 236 60 06
Dr. Peter Geiger
Präsident, Unabhängige 
Historikerkommission
Tel. +423 265 50 50

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