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pafl: Internationale Kampagne "16 Tage gegen Gewalt an Frauen" vom 25. November bis 10. Dezember

(ots)

Vaduz, 30. November (pafl) -

Gewalt in Ehe und
Partnerschaft hat viele Ausprägungen. So wird unterschieden zwischen 
körperlicher, psychischer, sexueller und ökonomischer Gewalt. Die in 
Liechtenstein, Vorarlberg und Graubünden im Jahr 2003 durchgeführte 
Untersuchung "Weil Wände nicht reden können, schützen sie die Täter 
- eine Untersuchung zu Gewalt in Paarbeziehungen" zeigt auf, dass 
die ökonomische Gewalt am wenigsten anerkannt ist.
"Gewalt gegen Frauen ist die vielleicht schändlichste aller 
Menschenrechtsverletzungen. Sie kennt keine Grenzen, weder 
geographisch noch kulturell, noch im Hinblick auf materiellen 
Wohlstand. So lange sie anhält, können wir nicht behaupten, dass wir 
wirklich Fortschritte in Richtung Gleichstellung der Geschlechter, 
Entwicklung und Frieden machen." Kofi Annan, Generalsekretär der 
Vereinten Nationen, New York, Juni 2000.
Die ökonomische Gewalt spiegelt sich oft in der alleinigen 
Verfügungsgewalt des Mannes über die finanziellen Ressourcen der 
Familie wieder. Die Frau hat in derartigen Situationen keinen 
Einfluss auf die Verwendung der finanziellen Mittel. Von ihr selbst 
erarbeitetes Geld wird ihr beispielsweise weggenommen. Ausbildung 
oder Berufstätigkeit werden mitunter boykottiert oder verhindert, 
was in der Regel zu einer finanziellen Abhängigkeit führt, die 
wiederum das Armutsrisiko im Falle einer Trennung erhöht.
Es ist für nur 35 Prozent der Befragten eindeutig Gewalt, wenn der 
Partner/die Partnerin sein/ihr Einkommen abgeben muss. Noch 
wesentlich seltener wird es als Gewalt angesehen, wenn das Einkommen 
gegenüber dem Partner/der Partnerin geheim gehalten wird (13 
Prozent), das Einkommen kontrolliert (13 Prozent) bzw. ungenügende 
oder unregelmässige Geldmittel für Haushaltsangelegenheiten 
bereitgestellt werden (18 Prozent). Jeder Fünfte ist hier sogar der 
Meinung, dass es sich eindeutig um keine Gewalt handelt.
Aussagen von ehemals gewaltbetroffenen Frauen aus der Untersuchung: 
"Wo willst du denn hin, hat er dann gesagt. Geh doch, du kommst bald 
wieder, du hast ja nichts und bist auch nichts." Oder "Dann habe ich 
mich angemeldet an die Schule, dann ist er gekommen und hat gesagt, 
wenn du da gehst, kannst du gerade gehen, brauchst du nicht mehr 
heimkommen. Einfach so, ohne Begründung."
Frauen sind in der Regel nicht nur einer Erscheinungsform von Gewalt 
ausgesetzt und je subtiler die Gewaltanwendung, umso schwieriger ist 
es für die Frau, diese als solche wahrzunehmen und sich davon zu 
befreien. Aber auch bei eindeutig als Gewalt erkannter körperlicher 
Misshandlung wirken die anderen Gewaltformen, wie drohende 
existenzielle Unsicherheit durch finanzielle Abhängigkeit vom Mann, 
fehlende helfende soziale Kontakte durch vorangegangene Isolation, 
Sorge um die Kinder, usw., oft in einer Weise, die es der Frau 
erschweren, die Gewaltbeziehung zu verlassen.
Wesentliche Ziele von gewaltbetroffenen Frauen bestehen in 
ökonomischer Selbständigkeit und Eigenverantwortung. Der Bildung 
bzw. Weiterbildung und dem Beruf messen die befragten Frauen eine 
ganz besondere Bedeutung bei. Die Erwerbstätigkeit bringt den Frauen 
wenigstens teilweise ökonomische Unabhängigkeit. Berufsberatung und 
Weiterbildung geben den Frauen das Gefühl, dass sie etwas können, 
dass sie sich selber beweisen können und vor allem, dass sie nicht 
mehr hilflos sind.
Frauen sind aufgefordert, Verantwortung, Mitwirkung und 
Mitbestimmung in finanziellen Angelegenheiten bei Beginn einer 
Partnerschaft nicht einfach in die Hände des Partners oder des 
Ehemannes abzugeben. Frauen sind aufgefordert, ihre Selbstbestimmung 
auch in einer Partnerschaft oder Ehe weiterhin wahrzunehmen.

Kontakt:

Gleichstellungsbüro
Bernadette Kubik-Risch
Tel.: +423/236 60 60

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