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pafl: Regierung legt dem Landtag neues Mediengesetz vor

(ots)

Vaduz, 29. September (pafl) – Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Mediengesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Schwerpunkte des vorgelegten Mediengesetzes sind die Schaffung eines modernen Medienbegriffes, die Stärkung der Rechte der Medien und Medienschaffenden, die Normierung der Aufgaben und Pflichten der Medien in der sogenannten Informationsgesellschaft sowie Stärkung und Ausbau des Persönlichkeitsschutzes.

Ebenfalls wurde die spezifisch liechtensteinische Form der 
Medienförderung im Lichte der gemachten Erfahrungen und im Hinblick 
auf eine Effizienzsteigerung neu ausgerichtet. Damit deckt die 
Regierungsvorlage den gesamten Bereich der medieninhaltsrelevanten 
Rechtslage in Liechtenstein ab, ergänzt und modernisiert diese und 
dient darüber hinaus der Umsetzung einschlägiger europarechtlicher 
Vorgaben.
Herausforderungen der Medienwelt
Die medienrelevante Rechtslage steht vor dem Hintergrund der 
riesigen Veränderungen in der Medienwelt und des damit verbundenen 
Anbruchs eines "Informationszeitalters" weltweit vor neuen 
Herausforderungen, denen sich auch die liechtensteinische 
Rechtsordnung zu stellen hat. Darüber hinaus kommt im Falle 
Liechtensteins hinzu, dass insbesondere das (private) Rundfunkrecht, 
die Medienförderung sowie die Rechte und Pflichten der 
Medienschaffenden einer dringenden Regelung beziehungsweise 
Neuregelung bedürfen. Schliesslich leidet das liechtensteinische 
Medienrecht an Zersplitterung und Unübersichtlichkeit, weshalb 
ausserdem ein dringendes Bedürfnis nach Harmonisierung und 
Systematisierung besteht.
Die von der Regierung vorgelegte Vorlage umfasst einen 
Allgemeinen Teil, der für sämtliche Medien im Sinne des Gesetzes 
gilt und unter anderem die grundlegenden Rechte und Pflichten der 
Medien regelt, sowie einen Besonderen Teil, der ergänzende 
Spezialvorschriften für einzelne Mediengattungen, insbesondere den 
Rundfunk, enthält. Des Weiteren ist der Förderung der Medien sowie 
der Organisation und Durchführung, den Strafbestimmungen sowie den 
Übergangs- und Schlussbestimmungen je ein eigener Teil gewidmet.

Kontakt:

Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 21

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