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pafl: Neues Gebäudeversicherungsgesetz

(ots)

Vaduz, 22. September (pafl) -

Die Regierung hat den Bericht
und Antrag zum Gesetz über den Versicherungsschutz für Gebäude gegen 
Feuer- und Elementarschäden (Gebäudeversicherungsgesetz) 
verabschiedet. Als eines der wenigen Länder weltweit bietet 
Liechtenstein einen flächendeckenden Versicherungsschutz für Gebäude 
gegen Feuer- und Elementarschäden. Dies war bislang durch den 
Einbezug in das System des schweizerischen Elementarschaden-Pools 
gewährleistet.
Durch die Gesetzesvorlage wird dem Umstand Rechnung getragen, dass 
nunmehr neben den schweizerischen auch liechtensteinische 
Versicherungsunternehmen sowie solche aus dem EWR im Inland die 
Feuer- und Elementarschadenversicherung betreiben. Mit Annahme des 
EWR-Abkommens und dem Aufbau eines deregulierten 
Versicherungsmarktes und der daraus resultierenden Produktvielfalt 
sind griffige, auf die geänderten Verhältnisse Bedacht nehmende 
gesetzliche Normen notwendig. Diese sollen einheitliche 
Rahmenbedingungen für alle in diesem Pflichtversicherungszweig im 
Lande tätigen Versicherungsunternehmen umfassen.
Wesentliche Bedeutung kommt der Aufrechterhaltung der 
obligatorischen Gebäudeversicherung gegen Feuer- und 
Elementarschäden zu, da nach Auffassung der Regierung ein 
volkswirtschaftliches und gesellschaftliches Interesse an einer 
lückenlosen wertrichtigen Versicherung im Gebäudebereich besteht. 
Die Ausgestaltung der Gebäudeversicherung gegen Feuer- und 
Elementarschäden als Pflichtversicherung erfordert dabei 
flankierende Massnahmen für den Fall, dass ein Gebäudeeigentümer 
keinen Versicherungsschutz findet.

Kontakt:

Amt für Volkswirtschaft
Abt. Versicherungen
Mario Gassner
+423/236 68 83

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