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pafl: Klimaschutzinitiative nicht gesetzeskonform

(ots)

Prüfung des Initiativbegehrens fällt negativ aus

Vaduz, 25. August – Mitte Juni hat das Initiativkomitee "stimme" 
eine Volksinitiative auf Erlass eines Klimaschutzgesetzes 
eingereicht. Gemäss Bericht und Antrag der Regierung zuhanden des 
Landtags vom 24. August verstösst diese Initiative aber gegen das 
Volksrechtegesetz, das eine Konformität von Initiativen mit 
Verfassung und Staatsverträgen vorsieht. So kommt der Bericht und 
Antrag zum Schluss, dass die Gesetzesinitiative ‚Klimaschutzgesetz’ 
nicht zur Unterschriftensammlung zugelassen werden kann.
Das Volksrechtegesetz sieht vor, dass die Regierung 
Initiativbegehren, die bei ihr angemeldet werden, auf ihre 
Konformität mit der Verfassung und bestehenden Staatsverträgen 
prüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden dem Landtag zur weiteren 
Behandlung in Form eines Berichtes und Antrages überreicht.
Zur Einreichung legitimiert
Die Gesetzesinitiative sieht vor, dass ein Klimaschutzgesetz zur 
Reduktion der Treibhausgase erlassen wird. Laut Initiativtext sollen 
zudem künftig alle erlassenen Gesetze und Verordnungen sämtlichen 
Nachhaltigkeitskriterien und internationalen Standards entsprechen 
respektive diese übertreffen. Die Initiative sieht zudem die 
schnellstmögliche Ratifikation und Umsetzung der von Liechtenstein 
unterzeichneten Klimakonventionen vor, darüber hinaus soll das 
Abbremsen des Treibhauseffektes zur erstrangigen Aufgabe der 
Aussenpolitik werden.
Der von der Regierung zuhanden des Landtags verabschiedete 
Bericht und Antrag über "die Vorprüfung der angemeldeten 
Volksinitiative auf Erlass eines Klimaschutzgesetzes" hält eingangs 
fest, dass die Initianten gemäss Volksrechtegesetz zur Einreichung 
der vorgelegten Initiative legitimiert sind. Die von den Initianten 
gewählte Form der eingereichten Initiative entspricht der 
eines "ausgearbeiteten Entwurfs", was bedeutet, dass an der 
Gesetzesinitiative nichts geändert werden darf und weder Landtag 
noch Regierung Ideen in die Initiative einfliessen lassen dürfen.
Nicht gesetzeskonform
In der Überprüfung der Initiative auf ihre Konformität mit 
Verfassung und Staatsverträgen gemäss Volksrechtegesetz kommt die 
Regierung zum Schluss, dass die Initiative verfassungswidrig ist. So 
widerspricht die Initiative aus Sicht der Regierung dem Stufenbau 
der liechtensteinischen Rechtsordnung. Die Initiative sieht nämlich 
eine inhaltliche Bindung des Gesetzgebers durch eine Bestimmung auf 
Gesetzesstufe vor. Eine solche materielle Normenhierarchie zwischen 
Gesetzen kann es aber gemäss dem in der Verfassung verankerten 
Stufenbau der liechtensteinischen Rechtsordnung nicht geben.
Auch in einem weiteren Punkt erscheint die Initiative nicht 
verfassungskonform, da sich Liechtenstein je nach rechtlicher 
Interpretation des Wortlautes der Initiative künftig zur 
vorbehaltlosen Übernahme internationaler Klimaschutz-Übereinkommen 
verpflichten würde. Dadurch würden aber verfassungsmässig begründete 
Kompetenzen beschränkt. So dürfen die in der Verfassung vorgesehene 
Mitwirkung des Landtags an Staatsverträgen und das Referendumsrecht 
des Volkes nicht beschnitten werden.
Ratifikation des Kyoto-Protokolls
Der Bericht und Antrag an den Landtag hält fest, dass der 
Klimaschutz auch aus Sicht der Regierung ein wichtiges politisches 
Anliegen ist, das auf nationaler und internationaler Ebene verfolgt 
werden muss. So hat die Regierung in ihrer Sitzung von dieser Woche 
beispielsweise die Ratifikation des Kyoto-Protokolls zuhanden des 
Landtags beschlossen. Zudem unternimmt Liechtenstein zahlreiche 
nationale Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgase und ist 
Mitglied diverser internationaler Übereinkommen im Umweltbereich.

Kontakt:

Johann Pingitzer
Tel.: +423/236 60 44
johann.pingitzer@mr.llv.li

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