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pafl: Fusionen europaweit kontrollieren

(ots)

Vaduz, 23. August (pafl) – Die Regierung hat den Bericht und Antrag zur Übernahme der EG-Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen zuhanden des Landtags verabschiedet. Die neue Fusionskontrollverordnung wurde hauptsächlich in der Absicht erlassen, den Unternehmen eine einzige Anlaufstelle für die Anmeldung EU-weiter Zusammenschlüsse und Übernahmen zu bieten.

Die von der Kommission zur Diskussion gestellten Reformvorschläge 
sollen dazu beitragen, die Europäische Fusionskontrolle effizienter 
zu gestalten. Die Reform betrifft unter anderem die Frage der 
Zuständigkeit. Es sollen alle Fusionen, welche gemeinschaftsweite 
Bedeutung haben, der Entscheidungskompetenz der Kommission 
unterstellt werden. Nach Auffassung der EG-Kommission sollte dies 
jedenfalls bei Fusionen bejaht werden, die grössere als nationale 
oder verschiedene nationale Märkte betreffen. Die Prüfung der 
verbleibenden Zusammenschlüsse sollte den Mitgliedstaaten 
vorbehalten bleiben. Ob ein Zusammenschluss gemeinschaftsweite 
Bedeutung hat, legt die Verordnung anhand bestimmter Umsatzschwellen 
fest.
Das Konzept "Zusammenschluss" wurde in der Verordnung neu präzisiert 
und es wird definiert, welche Vorgänge als Zusammenschluss im Sinne 
der Fusionskontrollverordnung angesehen werden. Die Reform sieht die 
Straffung und Vereinheitlichung des Verweisungsverfahrens vor. Die 
beiden Kernziele – optimale Zuweisung der Fälle und eine Reduzierung 
der Mehrfachanmeldungen – lassen sich nach Meinung der Kommission 
durch gestraffte und vereinheitlichte Verweisungsverfahren 
erreichen. Es soll ausserdem eine ausschliessliche 
Gemeinschaftszuständigkeit auf Antrag aller betroffenen oder auf 
Antrag von mindestens drei betroffenen Mitgliedstaaten möglich sein.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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