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pafl: Revision Stiftungsrecht – Erstreckung der Vernehmlassungsfrist

(ots)

Vaduz, 11. August (pafl) -

Aufgrund zahlreicher Anfragen
verschiedener Vernehmlassungsteilnehmer hat die Regierung 
beschlossen, die Vernehmlassungsfrist für die Revision des 
Stiftungsrechts bis zum 29. Oktober 2004 zu erstrecken. Mit dieser 
Fristverlängerung durch die Regierung kann den Anliegen der 
Vernehmlassungsteilnehmer begegnet werden.
In Anbetracht der Bedeutung der Stiftungsrechtsrevision für den 
heimischen Finanzplatz kommt die Regierung dem vielfachen Wunsch auf 
Verlängerung des vorgesehenen Vernehmlassungszeitraumes nach. 
Hierdurch bleibt gesichert, dass sich die Vernehmlassungsteilnehmer 
eingehend mit der Vernehmlassungsvorlage befassen und sich in Form 
begründeter Stellungnahmen konstruktiv einbringen können. Nach 
sorgfältiger Abwägung aller Umstände hat die Regierung diesem 
Anliegen entsprochen, obschon hierdurch der ursprünglich vorgesehene 
Zeitplan nicht mehr eingehalten werden kann.

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