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pafl: Wohnsitzerfordernis im Bankengesetz - Überprüfung der EWR- Konformität durch den EFTA-Gerichtshof

Vaduz, 7. Juli (pafl) -

(ots)

EFTA-Überwachungsbehörde bittet den EFTA-Gerichtshof um Rat

Die EFTA-Überwachungsbehörde hat am 30.
Juni 2004 beschlossen, die Frage der EWR-Konformität des im 
Bankengesetz vorgesehenen Wohnsitzerfordernisses im Inland dem EFTA-
Gerichtshof vorzulegen. Der EFTA-Gerichtshof wird daher in Abwägung 
seiner beziehungsweise der Rechtssprechung des Europäischen 
Gerichtshofes (EuGH) zum Wohnsitzerfordernis die EWR-Konformität zu 
beurteilen haben. Liechtenstein wird in seiner schriftlichen 
Stellungnahme an den EFTA-Gerichtshof als auch in der mündlichen 
Verhandlung vor dem EFTA-Gerichtshof noch zweimal die Möglichkeit 
eingeräumt, die Notwendigkeit der Beibehaltung des 
Wohnsitzerfordernisses für den Schutz des guten Funktionierens und 
der effektiven Kontrolle des Finanzplatzes aufzuzeigen. Die 
Notwendigkeit des Wohnsitzerfordernis zum Schutz des Bankenplatzes 
wird seitens der EFTA- Überwachungsbehörde an sich nicht in Frage 
gestellt, allerdings ist im EWR-Kontext neuerlich zu klären, ob das 
Wohnsitzerfordernis und die damit einhergehende Beschränkung der 
Niederlassungsfreiheit verhältnismässig ist.

Kontakt:

Stabsstelle EWR
+423/236 60 37

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