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pafl: Zweite Nachtragskreditvorlage für 2004

Vaduz, 21. April (pafl) -

(ots)

Über 80 Prozent für NBU-Prämien

Die Regierung hat einen Bericht und
Antrag zur Bewilligung von Nachtragskrediten zuhanden des Landtags 
verabschiedet. Die zweite Nachtragskredit-Sammelvorlage für das 
laufende Jahr umfasst fünf Nachtragskredite von 1'208'000 Franken 
und zwei Kreditüberschreitungen von 7'200'000 Franken. Gesamthaft 
ergibt sich ein zusätzliches Volumen von 8'408'000 Franken.
Von den beantragten 8.4 Mio. Franken entfallen mit 7 Mio. über 80 
Prozent auf die Landesbeiträge zu den NBU-Prämien, welche nach der 
Annahme des Referendums gegen die Aufhebung der Subventionierung 
fällig werden.
Unterstützung für Lehrlinge und Arbeitslose
Zudem zeichnet sich ab, dass aufgrund der derzeitigen 
wirtschaftlichen Situation die budgetierten Mittel für die Gehälter 
der Praktikums- und Aushilfsstellen für das laufende Jahr nicht 
ausreichen werden. Da die Privatwirtschaft in diesem Bereich 
gegenwärtig sehr zurückhaltend verfährt, verzeichnet die 
Landesverwaltung eine wachsende Nachfrage nach Praktikumsstellen. 
Ebenso werden vermehrt arbeitslose Personen befristet beschäftigt, 
um ihnen den Wiedereinstieg zu erleichtern. Zusätzlich zeichnet sich 
ab, dass die Lehrlinge der Landesverwaltung Mühe haben werden, nach 
der Lehre eine Anstellung zu finden. So werden die meisten vom 
Angebot einer auf sechs Monate befristeten Anstellung Gebrauch 
machen.
Die Regierung ist bestrebt, dieser Entwicklung angemessen zu 
begegnen und antizyklisch zu agieren. Deshalb wird die Regierung 
einen Nachtragskredit von 594'000 Franken für die Gehälter der 
Praktikums- und Aushilfsstellen beantragen.
Durch den Umzug der Kunstschule Liechtenstein in neue 
Räumlichkeiten wurden Umbaukosten von 300'000 Franken nötig, welche 
anstatt einer Amortisation über die nächsten 10 Jahre als einmalige 
Zahlung abgegolten werden sollen.
Mit dem abgeänderten Krankenversicherungsgesetz wurde die 
gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Versichertenkarte, 
welche die EWR-Anforderungen erfüllt, geschaffen. Die Regierung 
beantragt zur Umsetzung dieses Projekts einen zusätzlichen Betrag 
von 280'000 Franken.

Kontakt:

Stabsstelle Finanzen
Tel.: +423/236 61 10

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