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pafl: Neues Dienstrecht für Lehrpersonen

(ots)

Vaduz, 7. April (pafl) -

An ihrer Sitzung vom 6. April 2004
hat die Regierung drei Verordnungen zum Vollzug des neuen 
Lehrerdienstgesetzes erlassen. Im Mittelpunkt steht dabei die neue 
Lehrerdienstverordnung. Damit kann das neue Dienstrecht fristgerecht 
am 1. August 2004 in Kraft treten.
Im Wesentlichen beinhaltet das neue Lehrerdienstrecht die folgenden 
Neuerungen:
- Teilzeit- wird Vollzeitarbeit rechtlich gleichgestellt;
- Kindergärtnerinnen werden neu zu Landesangestellten - damit werden 
sie den Lehrpersonen rechtlich gleichgestellt;
- ein integraler Stellenplan über alle Lehrerstellen wird neu 
eingeführt;
- die für eine Anstellung erforderliche Qualifikation ist exakt 
definiert;
- der Berufseinführung wird mehr Aufmerksamkeit geschenkt;
- die Weiterbildung wird stärker in den Dienst der 
Qualitätssicherung gestellt;
- neu an die Pflichtlektionenzahl anrechenbar ist die Tätigkeit von 
Lehrpersonen, welche Klassen leiten;
- bei der Anrechnung der Tätigkeit von Schulleiterinnen und 
Schulleitern wird ein einheitlicheres System für alle Schularten 
eingeführt; 
- zur Vermeidung von Unterrichtsausfall werden klarere Regeln 
eingeführt;
- die Altersentlastung wird neu auch Lehrpersonen in 
Teilzeitfunktion zugänglich gemacht;
- die Nebenbeschäftigung von Lehrpersonen wird klaren Regeln 
unterworfen,
Zu den Neuerungen konnten die einzelnen Schulen und Kindergärten im 
Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens Stellung nehmen. 
Anschliessend wurden Hearings mit den Schulleiterkonferenzen der 
Primar- und der Sekundarstufe, den Kindergartenleiterinnen und den 
Präsidentinnen und Präsidenten der Gemeindeschulräte durchgeführt. 
An diesen beteiligten sich auch Regierungschef Otmar Hasler und 
Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck.

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