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pafl: Korrektur: Landtagsgebäude: Klarstellung des Hochbauamtes

(ots)

Vaduz, 5. April (pafl) -

Das Hochbauamt ist mit der
Projektleitung des Landtagsgebäudes beauftragt. Die 
organisatorische, fachliche und kostenmässige Begleitung dieses 
anspruchvollen Projektes ist wesentlich komplexer und aufwändiger 
als ursprünglich geplant. Es ist dem Hochbauamt wichtig, mit 
nachstehenden Angaben zur Information der Bevölkerung beitragen zu 
können:
Das Projekt ist das Ergebnis eines internationalen 
Architekturwettbewerbes, der im Jahre 2001 abgeschlossen worden ist. 
Das erstrangierte Projekt stammt von Architekt Hansjörg Göritz aus 
Hannover, dem anschliessend von der Regierung die weitere Planung 
übertragen worden ist. Die Ausführungsplanung und die örtliche 
Bauleitung obliegt dem Schaaner Architekten Florin Frick. Das 
Projekt des Landtagsgebäudes umfasst nicht nur die Bauten des 
Landtages, sondern die gesamte Umgebungs- und Platzgestaltung bis 
zur Aeulestrasse, eine Tiefgarage mit ca. 50 Parkplätzen sowie einen 
unterirdisch angeordneten und geschützten Bereich für den 
Landesführungsstab.
Die Kosten wurden vom Landtag bereits als Grundlage des 
Architekturwettbewerbes beschlossen und betragen einschliesslich der 
inzwischen eingetretenen Bauteuerung 43'125'000.00 Franken. Die 
Weiterentwicklung des Projektes hat diese Kosten einschliesslich 
einer angemessenen Kostenrisikoreserve zu garantieren. Es liegt in 
der fachlichen Verpflichtung des Hochbauamtes, dafür zu sorgen, dass 
diese Kosten in jedem Fall eingehalten werden. Um dieses Ziel auch 
tatsächlich zu garantieren, hat das Hochbauamt vom Architekten und 
den zugehörigen Fachplanern verschiedene Projektänderungen und 
Kostenreduktionen verlangt. Diese Massnahmen haben zu einer 
Planungs- und Bauverzögerung geführt. Der aktuelle 
Kostenvoranschlag, der aufgrund der sehr vertieften Planungs- und 
Kostenerkenntnisse nun fachlich fundiert ist, beträgt 42 Mio. 
Franken. Somit ist eine Kostensicherheit von etwas mehr als 1 Mio. 
Franken nachgewiesen. Im Weiteren wurde ein Kostensicherungsprogramm 
gewählt, das in den kommenden Planungs- und Ausführungsschritten 
jeweils Kostennachweise und Eingriffsmöglichkeiten der Bauherrschaft 
gewährleisten wird.
Keine Kostenüberschreitung und kein Baustop
Weder eine Kostenüberschreitung noch ein Baustop des Projektes 
stehen zur Diskussion. Diese Begriffe sind falsch. Es ist im 
Gegenteil die Aufgabe der verantwortungsvollen Projektbegleitung des 
Hochbauamtes, dass mit sorgfältig geprüfter Planung sowie 
gesicherten Kosten ein Baustop oder gar eine Kreditüberschreitung 
mit Garantie vermieden werden können.
Baubeginn Hochbauarbeiten Ende April
Der Baubeginn ist für Ende April 2004 geplant. Die 
diesbezüglichen Aufträge für den Aushub, vorbereitende Arbeiten, für 
die Pfählung und für die Baumeisterarbeiten des Untergeschosses sind 
vergeben. Die diesbezüglichen Planungsarbeiten sind soweit 
fortgeschritten und (gesamthaft) koordiniert, dass dieser offizielle 
Beginn der eigentlichen Hochbauarbeiten auf Ende April 2004 
gesichert ist.
Der Bauabschluss ist so geplant, dass die wesentlichen Arbeiten 
am Landtagsgebäude und an der Umgebungsgestaltung bis Ende 2006 
abgeschlossen sind. Es ist dem Hochbauamt zusammen mit allen am 
Projekt beteiligten Planern ein wichtiges Anliegen, diesen Termin im 
Hinblick auf die dann stattfindenden Feierlichkeiten zum Jahrestag 
"200 Jahre Souveränität des Fürstentums Liechtenstein" einzuhalten. 
Die offizielle Inbetriebnahme des Landtagsgebäudes wird anlässlich 
der Landtagseröffnung im Frühjahr 2007 vorgenommen werden. Dieser 
Terminplan ist mit Blick auf die besondere Architektur und Bauweise 
dieses Projektes ehrgeizig und bedarf den vollen Einsatz aller am 
Projekt Beteiligten.
Das Hochbauamt wird periodisch über den weiteren Fortgang des 
Projektes berichten, um auch künftig zu einer möglichst objektiven 
und sachgerechten Information der Bevölkerung beizutragen.

Kontakt:

Ressort Bauwesen
Norman Hoop
Tel.: +423/236 60 20

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