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pafl: Solvit-Erfolg für Liechtenstein

(ots)

Französische Achsgebühr wird rückwirkend per 12. November 2003 für in Liechtenstein immatrikulierte Transportunternehmen aufgehoben

Wenn Bürgern oder Unternehmen die Wahrnehmung ihrer Rechte 
resultierend aus dem EWR-Vertrag versagt wird, weil EWR-Vorschriften 
fehlerhaft angewendet werden, kann das europaweite 
Problemlösungssystem SOLVIT, das in Liechtenstein von der 
Stabsstelle EWR betreut wird, unbürokratisch und kostenlos Abhilfe 
schaffen.
Durch SOLVIT konnte kürzlich eine EWR-rechtlich unzulässige 
Schlechterbehandlung von liechtensteinischen Transportunternehmungen 
gelöst werden. Frankreich erhob bis anhin von in Liechtenstein 
immatrikulierten Lastkraftwagen eine spezielle Achsgebühr (taxe à 
l'essieu) beim Grenzübertritt nach Frankreich. Da Liechtenstein seit 
1995 Vertragspartner des EWR-Abkommens ist, in welchem der relevante 
EU-Acquis im Bereich Güterverkehr übernommen wurde, widersprach 
diese Achsgebühr den wesentlichen Grundsätzen des europaweit 
liberalisierten Güterkraftverkehrsmarktes und diskriminierte 
liechtensteinische Transportunternehmen in unzulässiger Art und 
Weise.
Auf Initiative des Amtes für Zollwesen und in Zusammenarbeit mit der 
Stabstelle für EWR-Koordination konnte erfreulicherweise das Problem 
der französischen Achsgebühr durch SOLVIT gelöst werden. Nachdem das 
Problem von der liechtensteinischen SOLVIT-Stelle in das System 
eingetragen wurde und die französische SOLVIT-Stelle entsprechenden 
Druck auf die zuständigen Ministerien ausgübt hat, wurde von Seiten 
Frankreichs eine Lösung in Aussicht gestellt. Am 12. November 2003 
hat die französische Generaldirektion für Zölle und indirekte 
Abgaben die Weisung herausgegeben, dass die liechtensteinischen 
Transportunternehmen ab sofort von der Achsgebühr befreit sind.
Am Problemlösungssystem SOLVIT beteiligen sich neben den fünfzehn 
EU- Staaten die drei EFTA/EWR-Staaten Liechtenstein, Norwegen und 
Island. Mit der EWR-Erweiterung (voraussichtlich ab 1. Mai 2004) 
werden sich auch die zehn EU-Beitrittsländer verpflichten, im Rahmen 
von SOLVIT zusammen zu arbeiten.
An wen können sich Bürger und Unternehmen in Liechtenstein bei 
grenzüberschreitenden Problemen wenden? Fühlen Sie sich als Bürger 
oder Unternehmen in ihren Rechten dadurch verletzt, dass eine 
ausländische Behörde eines EWR/EU-Mitgliedstaats das EWR-Abkommen 
nicht bzw. nicht richtig anwendet, so kann Ihnen die Stabsstelle EWR 
der Regierung als zuständige SOLVIT-Stelle weiterhelfen (Tel. 
+423/236 60 37; E-Mail:  info@sewr.llv.li).
Rückfragen: Ressort: Stabsstelle EWR (+423/236 60 37)

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