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pafl: Sanitätsgesetz - Schwerpunkte der Vernehmlassungsvorlage

Vaduz, 12. Februar (pafl) -

(ots)

Schaffung eines Amtes für Gesundheitsdienste

Die Regierung hat eine Revision des
Sanitätsgesetzes eingeleitet. Schwerpunkte der Revision betreffen 
Anpassungen hinsichtlich der Schaffung eines Ärztegesetzes und einer 
Ärztekammer sowie die Schaffung eines Amtes für Gesundheitsdienste, 
welches den Zusammenschluss von Landesphysikat und Sozial- und 
Präventivmedizinischer Dienststelle darstellt. Zudem werden 
sämtliche, insbesondere verwaltungstechnische Aufgaben der 
Sanitätskommission dem Amt für Gesundheitsdienste übertragen. Die 
Regierung hat den Gesetzesentwurf vom 4. Februar bis zum 7. April 
2003 in die Vernehmlassung gegeben.
Eine zentrale Funktion im staatlichen Gesundheitswesen kommt heute 
der Sanitätskommission zu, die sich einerseits aus Vertretern des 
Staates und andererseits aus Vertretern der im Gesundheitswesen 
Tätigen zusammensetzt. Gemäss dem aktuellen Sanitätsgesetz betreffen 
die Aufgabenschwerpunkte der Sanitätskommission die Beratung der 
Regierung in Fragen des Gesundheitswesens, die Überwachung des 
Gesundheitswesens, das Erteilen von Konzessionen und Bewilligungen 
im Rahmen des Sanitätsgesetzes, das Unterbreiten von Vorschlägen für 
sozial- und präventivmedizinische sowie gesundheitspolitische 
Massnahmen und Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen.
Sanitätskommission als strategisches Gremium
Aufgrund des enormen Anstiegs von Konzessionsgesuchen zur 
selbständigen Berufsausübung der sanitätsrechtlich geregelten 
Gesundheitsberufe und sonstigen Bewilligungsanträgen verloren die 
ureigensten Aufgaben der Sanitätskommission als beratendes und 
strategisches Gremium des Gesundheitswesens die ihnen gebührende 
Gewichtung.
Das Erteilen von Konzessionen und Bewilligungen stellt auf das 
Erfüllen sämtlicher gesetzlicher Kriterien ab und es ist daher meist 
nur wenig Entscheidungsspielraum gegeben. Hinzu kommt, dass das 
Ausstellen solcher Bewilligungen typischerweise Aufgabe eines Amtes 
darstellt. Zudem sollte die gesamte Bearbeitung eines Gesuchs, 
inklusive dessen abschliessende Behandlung, durch ein und dieselbe 
Stelle erfolgen. Die Sanitätskommission wiederum soll sich auf Grund 
des Wegfalls sämtlicher administrativer Geschäfte künftig ihrer 
zentralen Aufgabe als strategisches und beratendes Gremium der 
Regierung in gesundheitspolitischen Fragen widmen können.
Überschaubares Amt
Auf Vorschlag der Regierung soll daher ein Amt für 
Gesundheitsdienste errichtet werden. Das Landesphysikat und die 
Sozial- und Präventivmedizinische Dienststelle werden dabei in einem 
Amt für Gesundheitsdienste zusammengeschlossen. Damit soll ein 
überschaubares und übersichtliches Amt geschaffen werden. Wichtige 
Aufgaben des Gesundheitswesens sollen zentral von einem Amt 
wahrgenommen werden, was u. a. zu einer höheren Transparenz nach 
aussen führen soll. Das Amt für Gesundheitsdienste soll unter 
anderem jene Aufgaben übernehmen, die bisher von der Sozial- und 
Präventivmedizinischen Dienststelle wahrgenommen wurden (Einleiten, 
Koordinieren und Durchführen von Massnahmen zur Gesundheitsvorsorge, 
Massnahmen zur Gesundheitsförderung der Bevölkerung).
Schon bisher wurden unter anderem die Bearbeitung von 
Konzessionsgesuchen und Bewilligungen nach dem Sanitätsgesetz, das 
Erstellen von Stellungnahmen oder die Wahrnehmung legistischer 
Aufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit von der Sozial- und 
Präventivmedizinischen Dienststelle im Rahmen der Sanitätskommisson 
vorgenommen.
Amtsärztlicher Dienst
Die amtsärztlichen Aufgaben sollen vom Amtsärztlichen Dienst des 
Amtes für Gesundheitsdienste wahrgenommen werden. Der Landesphysikus 
soll als leitender Amtsarzt den Amtsärztlichen Dienst leiten.
Der Landesphysikus ist gegenwärtig kein Teil der Amts- und 
Dienststellenstruktur des Landes, er erfüllt seine Aufgaben im 
Rahmen eines jeweils verlängerbaren Vertrages. Zudem führt er 
derzeit die fachliche Aufsicht über die Sozial- und 
Präventivmedizinische Dienststelle. Die Tätigkeit des Landesphysikus 
ist durch eine enorme Vielfalt gekennzeichnet.
Die amtsärztlichen Aufgaben sind in der Vernehmlassungsvorlage 
geregelt und entsprechen im Wesentlichen den heutigen Aufgaben des 
Landesphysikus. Aufgaben sind beispielsweise die Beaufsichtigung der 
im Gesundheitswesen tätigen Betriebe, die Betreuung versorgter und 
inhaftierter Patienten, die Bekämpfung der Gefahren für die 
öffentliche Gesundheit, die Untersuchung ausserordentlicher 
Todesfälle und die Erstellung von Gutachten.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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