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Angleichung an die EWR- Rechtsvorschriften über Geräuschemissionen

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Juli 2002
die Rechtsvorschriften über Umwelt belastende Geräuschemissionen
genehmigt und erlassen. Die Änderung wurden im Zuge der Angleichung
der Rechtsvorschriften innerhalb der Mitgliedsstaaten des
Europäischen Parlaments nötig. Diese sogenannte Modulverordung regelt
die gesetzlichen Voraussetzungen beim Umgang mit Geräten und
Maschinen, die im Freien Verwendung finden.
Mit der Modulverordung sollen die Rechtsvorschriften über
Geräuschemmissionsnormen, Konformitätsbewertungsverfahren,
Kennzeichnung, technische Unterlagen sowie über die Sammlung von
Daten über Umwelt belastende Geräuschemmissionen im Europäischen
Wirtschaftsraum harmonisiert werden.

Kontakt:

Ressort: Wirtschaft/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Amt für Volkswirtschaft (+423/ 236 68 71)

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

Nr. 351 2002/1966-7531

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