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Fürstentum Liechtenstein

Gesetzgebung betreffend die Denkmalpflege, Archäologie und den Kulturgüterschutz

Vaduz (ots)

Die umfassende Erhaltung und Pflege des
vielschichtigen Kulturgutes und der Kulturlandschaft gehören zu den
wichtigsten und vordringlichsten Aufgaben des Staates. Um dieses Ziel
zu erreichen, will die Regierung die verschiedenen Sachbereiche der
Kulturpflege inhaltlich, organisatorisch und rechtlich neu ordnen.
Teil einer solchen Neuordnung bildet die Schaffung einer Gesetzgebung
betreffend die Denkmalpflege, Archäologie und den Kulturgüterschutz.
Für die Inangriffnahme der entsprechenden Arbeiten hat die Regierung
eine Arbeitsgruppe bestellt.
Liechtenstein hat die Konvention des Europarats zum Schutz des
baugeschichtlichen Erbes in Europa und die Europäische Konvention zum
Schutz des archäologischen Erbes unterzeichnet. Beide europäischen
Konventionen sind wichtige Erlasse für den Erhalt, die Konservierung
und den Schutz der historischen Baudenkmäler, Stätten, Baugruppen und
der archäologischen Fundorte. Beide Übereinkommen entsprechen der
Politik, welche das Fürstentum Liechtenstein in diesem Bereich
verfolgt. Als wichtigstes innerstaatliches Instrumentarium zur
Anwendung und Erfüllung dieser beiden Konventionen gehört
unbestrittenermassen eine umfassende und griffige nationale
Gesetzgebung zur integralen Kulturpflege.
Das geltende Denkmalschutzgesetz stammt aus dem Jahre 1977 und
entstand im Rahmen des europäischen Denkmalschutzjahres 1975. Die
bisherigen Erfahrungen zeigen die Notwendigkeit, das geltende Recht
weiterzuentwickeln. Ortsbildschutz, Archäologie, Pflege der
Kulturlandschaft und die gesamte Sichtweise und Koordination mit
flankierenden Elementen wie Landesplanung, Baugesetz, Natur- und
Landschaftsschutzgesetz usw. sind von zentraler Bedeutung für die
möglichst umfassende Erhaltung und Pflege unseres Kulturgutes.
Bei ihrer Arbeit prüft die eingesetzte Arbeitsgruppe auch die
verschiedenen Organisationsformen und amtlichen Strukturen, um eine
optimale Wirkung und Arbeit der künftigen Denkmalpflege/Kulturpflege
zu ermöglichen.

Kontakt:

Ressort: Kultur und Sport/Regierungsrat Alois Ospelt
Sachbearbeitung: Ressort Kultur, Tel. +423/236'60'44

Presse- und Informationsamtdes Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax: +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 334

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