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Verordnung über Mietbeiträge für Familien abgeändert

Vaduz (ots)

Das Gesetz über Mietbeiträge für Familien ist seit
zwei Jahren in Kraft. Die Praxis hat nun gezeigt, dass die
begleitende Verordnung angepasst werden muss.
Nach der bestehenden Verordnung wird für die Berechnung des
Anspruchs auf Mietbeiträge das wirtschaftliche Einkommen nach der
letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung herangezogen. Im gleichen
Artikel wird bestimmt, dass die Höhe der Mitbeiträge angepasst werden
muss, wenn eine ins Gewicht fallende Änderung der wirtschaftlichen
Verhältnisse des Anspruchsberechtigten bekannt wird. Diese Mischung,
das Abstützen auf die rechtskräftige Steuerveranlagung einerseits
oder auf die schlechteren aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse
andererseits, kann bei den Bezügergruppen zu Ungleichbehandlungen
führen.
Selbständig Erwerbende und im Stundenlohn Arbeitende können nicht
aufgrund ihrer aktuellen Einkünfte bemessen werden, da diese
naturgemäss stark schwanken. Diese Bezügergruppe kann daher nur
aufgrund der letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung eingestuft
werden. Bei unselbständig Erwerbenden hingegen wird die
Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation berücksichtigt. Im
Sinne einer Gleichbehandlung sämtlicher Antragsteller ist es deshalb
sinnvoll, eine einheitliche Basis für die Mietbeiträge zu schaffen
und die Bemessung der Mietbeiträge ausschliesslich auf die Grundlage
der letzten rechtskräftigen Veranlagung abzustützen.

Kontakt:

Ressort:
Finanzen/Regierungschef
Otmar Hasler

Sachbearbeitung:
Amt für Wohnungswesen
Tel. +423/236'69'12

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 296 2002/1689-320

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