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Totalrevision des LKW-Gesetzes als vernehmlassungsvorlage verabschiedet

Vaduz (ots)

Das Gesetz über die Liechtensteinischen Kraftwerke
(LKW-Gesetz) soll vollständig revidiert und durch ein neues Gesetz
über die «Liechtensteinische Kraftwerke Aktiengesellschaft» (LKWG)
abgelöst werden. Gleichzeitig ist die Schaffung eines
Energieunternehmungsgesetzes (EUG) sowie eine Teilrevision des
Wasserrechtsgesetzes (WRG) geplant. Die Regierung hat einen
entsprechenden Gesetzesentwurf betroffenen Institutionen und
Organisationen zur Stellungnahme unterbreitet. Der
Vernehmlassungsbericht ist bei der Regierungskanzlei erhältlich. Die
Frist für die Abgabe der Stellungnahme läuft bis zum 30. August 2002.
Der Gesetzesentwurf regelt neben der Rechtsformumwandlung der
Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) unter anderem auch allgemeine
Fragen bezüglich der Organisation der umstrukturierten LKW oder
bezüglich der Verteilung von elektrischer Energie. Auslösendes
Element für den Rechtsformwandel der LKW ist die anstehende
Liberalisierung des Strommarktes in Liechtenstein, in der Schweiz und
in den angrenzenden Ländern der Europäischen Union. Mit der
Liberalisierung des Strommarktes ist jedoch nicht zwingend ein
Rechtsformwandel der LKW von einer öffentlich- rechtlichen Anstalt in
eine privatrechtliche Gesellschaft verbunden. Im Hinblick auf die
anstehende Strommarktliberalisierung ist es dennoch notwendig,
entsprechende Voraussetzungen zu schaffen, damit die LKW auch unter
den neuen Rahmenbedingungen erfolgreich tätig sein können.
Abklärungen hierzu ergaben, dass insbesondere
Endverteilungsunternehmen, welche auf der letzten Stufe der
betrieblichen Wertschöpfungskette stehen, angesichts der Marktöffnung
unternehmerischen Handlungsspielraum brauchen. Entscheidende
Komponenten dieses Handlungsspielraums sind unter anderen die
Vertrags- und Beteiligungsfähigkeit, eine schnelle Reaktionsfähigkeit
und kurze Entscheidungswege sowie eine markt- und wettbewerbsfähige
Unternehmensorganisation. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass für
die anzustrebenden Zwecke eine privatrechtliche Aktiengesellschaft
die geeignete Gesellschaftsform ist. Aus diesem Grund ist geplant,
dass die LKW per Ende 2002 in eine privatrechtliche
Aktiengesellschaft überführt werden.
Ein Beteiligung einer ausländischen Gesellschaft an den LKW ist
zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Das Land wird zu 100% im
Besitz der privatrechtlichen Aktiengesellschaft sein, d.h. es wird zu
keiner Teilprivatisierung der LKW kommen. Dies bedeutet auch, dass
das Netz und die Infrastruktur in staatlicher Hand bleiben. Zu einem
späteren Zeitpunkt ist es durchaus möglich, dass bestimmte
unternehmerische Aktivitäten (z.B. Marketing, Vertrieb) in eine
Gesellschaft, an welcher auch Dritte beteiligt sind, ausgegliedert
werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Verkauf von Anteilen
auf jedem Fall in der Kompetenz des Landtags und damit indirekt in
der Kompetenz der Bevölkerung bleiben wird. Es ist zum heutigen
Zeitpunkt erklärtes Ziel der Regierung, dass die heute existierende
Versorgungssicherheit im Land auch in Zukunft aufrecht erhalten
bleibt.
Mit dem Rechtsformwandel sind zahlreiche Änderungen von anderen
Gesetzen und Verordnungen verbunden, die mit dem bestehenden
LKW-Gesetz direkt in Zusammenhang stehen. Die LKW erfüllen als
nationales Stromversorgungsunternehmen im Fürstentum Liechtenstein
eine wichtige volkswirtschaftliche Funktion durch eine
flächendeckende Grundversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft
auf dem Gebiet der Elektrizität und besitzen deshalb auch in vielen
Gesetzen eine Sonderstellung. Aus diesem Grund wird in dieser
Vernehmlassungsvorlage auch eine Teilrevision des
Wasserrechtsgesetzes vorgeschlagen. Darüber hinaus soll gleichzeitig
mit dem neuen LKW-Gesetz ein Energieunternehmensgesetz (EUG)
geschaffen werden. Dieses erlaubt dem Land die Gründung, die Haltung
und die Beteiligung des Landes an Unternehmen im Energiesektor,
insbesondere an Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Das Gesetz
steht in unmittelbaren Bezug zum neuen LKW-Gesetz und soll diesem
einen bestimmten Rahmen vorgeben.

Kontakt:

Ressort: Wirtschaft/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Ressort Wirtschaft (+423/236'60'74)

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

Nr. 275

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