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Gesetz über die Stabsstelle FIU

Vaduz (ots)

Die Regierungsvorlage zur Schaffung eines Gesetzes
über die Stabsstelle FIU (Financial Intelligence Unit) und die
begleitende Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes wurde im Landtag
in erster Lesung beraten. Zu den in der ersten Lesung aufgeworfenen
Fragen hat die Regierung in einem ergänzenden Bericht zuhanden des
Landtags Stellung genommen.
Grundsätzlich tauscht die Stabsstelle FIU nur Informationen mit
ausländischen FIU's aus, die Mitglieder der Egmont-Gruppe sind. Die
Egmont-Gruppe ist der weltweite Zusammenschluss nationaler Financial
Intelligence Units und umfasst derzeit 58 nationale FIU's. Die
anfragende FIU darf die von der liechtensteinischen FIU mitgeteilten
Informationen einzig zur Bekämpfung der Geldwäscherei, der Vortaten
der Geldwäscherei und der organisierten Kriminalität verwenden. Die
Bedingungen zur Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden werden in
den abzuschliessenden Memoranden of Understanding festgehalten.
Ebenso können von der Stabsstelle FIU Informationen zur Bekämpfung
der Finanzierung des Terrorismus ausgetauscht werden. Terroristische
Organisationen gelten als kriminelle Organisationen im Sinne von §
278a des Strafgesetzbuches und damit als spezifische Form der
organisierten Kriminalität. Wenn anlässlich der Aufnahme von
Geschäftsbeziehungen oder aufgrund der Art und Umstände einer
Transaktion Verdachtsmomente vorliegen, dass ein Zusammenhang mit der
Finanzierung von Terrorismus bestehen könnte und die Verdachtsmomente
durch Abklärungen nicht beseitigt werden können, haben dem
Sorgfaltspflichtgesetz unterstehende Personen der Stabsstelle FIU
eine Mitteilung zu machen.
Ressort:
Finanzen/Regierungschef
Otmar Hasler
Sachbearbeitung:
Stabsstelle FIU Tel. +423/236'61'25
Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 74 2002/513-7400

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