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Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS

Mitbenutzung Kurznummer 140 durch Dritte: Touring Club Schweiz rekurriert gegen Entscheid des BAKOM

Bern (ots)

Der Touring Club Schweiz zieht den Entscheid des
Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM), die Strassennummer 140 mit 
Mondial Assistance zu teilen, an das Bundesverwaltungsgericht weiter.
Aus rein juristischer Sicht, stellt der TCS die Auslegung des BAKOM 
zur gültigen Norm (Art. 29 AEFV), insbesondere den Begriff 
"Dienstleistung von allgemeinem Nutzen" in Frage.  Zudem ist es aus 
technischen Gründen nicht möglich, den gleichen Qualitätsstandard 
aufrechtzuerhalten, sollte die Nummer auf mehrere Anbieter aufgeteilt
werden.
Mit dem Beschluss des BAKOM, Dritten die Nutzung der Telefonnummer
140 zu ermöglichen, wird eine Qualitätseinbusse der Strassenhilfe in 
Kauf genommen. Nicht gelöst ist insbesondere die Frage, wie die 
Aufteilung der Nummer 140 auf mehrere Pannendienstleister technisch 
bewerkstelligt werden soll.
Seit 35 Jahren betreibt der TCS die Kurznummer 140 - das Synonym 
für die Strassenhilfe. Über diese Nummer werden jährlich 300 000 
Pannendienstleistungen ausgelöst. Mit diesem landesweiten Service von
allgemeinem Nutzen erbringt der TCS eine Dienstleistung sowohl für 
Mitglieder als auch für Nichtmitglieder (auf Wunsch).
So wird im Interesse der Verkehrssicherheit sichergestellt, dass 
kein in Panne geratenes Fahrzeug während längerer Zeit liegenbleibt.
Schon heute wird die Nummer 140 als neutrale, nicht 
gewinnbringende Dienstleistung, zum Nutzen der Allgemeinheit 
erbracht. Anrufende, die einem anderen Automobilclub angehören oder 
deren Pannendienst in einer Versicherung eingeschlossen ist, werden 
vom TCS unverzüglich an die entsprechenden Pannenhilfsorganisationen 
weitergeleitet (im Notfall) oder erhalten die Telefonnummern ihrer 
Dienstleister.
Das BAKOM lässt viele Fragen betreffend die praktische Umsetzung 
und die Qualität des Pannendienstes in der Schweiz des von ihm 
getroffenen Entscheids offen. Dies hat den TCS dazu bewogen, in 
dieser Angelegenheit an das Bundesverwaltungsgericht zu gelangen.

Kontakt:

Stephan Müller, Mediensprecher TCS, 031 380 11 44, 079 302 16 36,
smueller@tcs.ch

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