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EVD: Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Tunesien ab dem 1. Juni 2005: Verordnungsänderung

Bern (ots)

Der Bundesrat wird das Freihandelsabkommen zwischen
den EFTA-Staaten und Tunesien sowie das bilaterale Abkommen zwischen 
der Schweiz und Tunesien über den Handel mit 
Landwirtschaftsprodukten ab dem 1. Juni 2005 anwenden. Heute hat er 
die notwendigen Verordnungsänderungen beschlossen. Tunesien setzt 
diese Abkommen auf das gleiche Datum in Kraft.
Die Anwendung des am 17. Dezember 2004 zwischen den EFTA-Staaten und 
Tunesien abgeschlossene Freihandelsabkommen hat zur Folge, dass 
Tunesien ab dem 1. Juni 2005 die Einfuhren industrieller Waren und 
landwirtschaftlicher Verarbeitungsprodukte aus der Schweiz gleich 
wie diejenigen aus der EU behandeln wird. Seit 1996 ist ein 
Assoziationsabkommen zwischen Tunesien und der EU in Kraft, im 
Rahmen dessen die Einfuhrzölle Tunesiens für Waren aus der EU 
stufenweise abgebaut wurden. Damit verschlechterte sich für 
schweizerischen Exporteure zunehmend die Wettbewerbsposition auf dem 
tunesischen Markt zu Gunsten der Konkurrenz aus der EU. Im Gegenzug 
gewährt die Schweiz ab demselben Datum die Zollfreiheit für die 
Einfuhr von Industriewaren mit Ursprung in Tunesien, sowie gewisse 
Zollkonzessionen für ausgewählte Landwirtschaftsprodukte 
(beispielsweise für Olivenöl in Flaschen, Zitrusfrüchte, 
Straussenfleisch, Datteln, Mandeln, Melonen und Granatäpfel). Die 
bisher Tunesien autonom gewährten Zollpräferenzen zu Gunsten von 
Entwicklungsländern (Allgemeine Zollpräferenzen, APS) werden durch 
die Konzessionen der beiden Abkommen abgelöst.
Das Freihandelsabkommen enthält ein modernes Protokoll über 
Ursprungsregeln, das dem Modellprotokoll für die Ursprungskumulation 
Europa-Mittelmeer entspricht. Im Rahmen des Barcelona-Prozesses der 
EU soll bis im Jahr 2010 eine umfassende Freihandelszone in Europa 
und im Mittelmeerraum geschaffen werden. Zusammen mit den Abkommen, 
welche die EFTA bereits mit der Türkei, Israel, Marokko, der 
Palästinensischen Autonomiebehörde, Jordanien und Libanon 
abgeschlossen hat, wird das neue Abkommen mit Tunesien den EFTA- 
Staaten die Teilnahme an der zukünftigen Freihandelszone Europa- 
Mittelmeer ermöglichen.
Bern, 30. Mai 2005
Für weitere Auskünfte: 
Cahina Hadj-Djilani Vock, seco, Internationaler Warenverkehr und 
Ursprungspolitik, 
Tel. 031 324 08 50
Martin Zweifel, Oberzolldirektion, Sektion Tarif IV, Tel. 031 322 67 
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