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EVD: Internationale Walfangkommission (IWC): Teilnahme der Schweiz an der Jahrestagung in Sorrento

Bern (ots)

Die 56. Jahrestagung der Internationalen
Walfangkommission (IWC) findet in Sorrento (Italien) statt und 
dauert vom 19. bis 22. Juli 2004. Der Bundesrat hat heute der 
Schweizer Delegation das Mandat erteilt: Die Schweiz wird sich dafür 
einsetzen, dass die dort gefassten Beschlüsse auf wissenschaftlichen 
Grundlagen basieren und einvernehmliche Lösungen gefunden werden. 
Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges verfolgt 
neben dem Schutz der von der Ausrottung bedrohten Walbe stände auch 
das Ziel, mittels modernem Managements anderer Walbestände deren 
nachhaltige Nutzung sicherzustellen. Dieses Prinzip der Erhaltung 
und nach haltigen Nutzung deckt sich mit jener der World 
Conservation Union (IUCN) und der Deklaration von Rio. Auf allen 
Weltmeeren ist heute allerdings ein Walfangmoratorium der IWC in 
Kraft.
An der Jahrestagung 2004 werden unter anderen die folgenden Themen 
behandelt:
neueste Schätzungen der Grössen diverser Walbestände
Fortschritte bei der Entwicklung eines revidierten 
Bewirtschaftungsschemas
wissenschaftlicher Walfang 
Walfang der Naturvölker in Alaska, Grönland, Sibirien und Sankt 
Vincent
Tötungsmethoden
Beeinflussung der Walbestände durch negative Umwelteinflüsse
Schutzgebiete
Die Position der Schweiz kann wie folgt zusammengefasst werden: Im 
Falle der bedrohten Walarten wird sich die Schweiz weiterhin für ein 
Fortführen der Schutz massnahmen aussprechen. Der Wiederaufnahme 
einer eng begrenzten kommerziellen Waljagd in geographisch 
festgelegten Gebieten würde die Schweiz nur dann zustimmen, wenn 
wissenschaft lich nachgewiesen wird, dass die Entnahme der Tiere aus 
der Natur dem Bestehen der betreffen den Art und dem Ökosystem nicht 
abträglich ist und wenn garantiert ist, dass die Jagdquoten durch 
wirksame Massnahmen kontrolliert werden. Aus diesem Grunde bleiben 
die Ergebnisse der Kommission, welche sich der Ausarbeitung des 
Bewirtschaftungsschemas widmet, abzuwarten. Die Schweiz vertritt 
darüber hinaus seit je die Ansicht, dass auch das Management der so 
genann ten «kleinen Walarten» (z. B. Narwal, Beluga, Grosser 
Tümmler), in den Kompetenzbereich der IWC fallen sollte.
Die Schweiz befürwortet die Einrichtung neuer Walschutzzonen – unter 
der Voraussetzung, dass die Anträge wissenschaftlich begründet sind 
und von allen Anrainerstaaten im Prinzip unterstützt werden.
Die Schweiz befürwortet Forschungsarbeiten über die Auswirkung 
schädigender Umwelteinflüsse auf Wale und ist bereit, ihren Beitrag 
zur Reduktion der Schadstoffe zu leisten.
Die Schweiz wird wie bisher ihre Aufgaben in der Internationalen 
Walfangkommission gemäss den Bestimmungen des Übereinkommens 
erfüllen und besonders darauf achten, dass Beschlüsse auf 
wissenschaftliche Grundlagen abgestützt sind. Das Mandat des 
Bundesrates für die schweizerische Delegation stimmt mit der 
Position unseres Landes in anderen internationalen Umweltgremien 
sowie mit den Grundsätzen der Umweltpolitik im Inland überein. Das 
Binnenland Schweiz hofft dadurch wei terhin, die Rolle eines 
verlässlichen, vermittelnden Gesprächspartners spielen zu können, 
wenn die Standpunkte innerhalb der IWC nicht mehr vereinbar 
scheinen. Die Schweiz wird in Sorrento vertreten durch Dr. Thomas 
Althaus, Bundesamt für Veterinärwesen, und Herrn Martin Krebs, 
Politische Abteilung III, Sektion Umwelt des EDA.
Medienrohstoff: www.bvet.admin.ch/medien-
info/d/presserohstoffe/1_index.html
Broschüre: 
Die Schweiz und das internationale Übereinkommen zur Regelung des 
Walfangs (Hrsg: BVET 1996)
Internet:   
http://www.bvet.admin.ch/artenschutz/d/berichte_publikat/walbroschuer
e/1_index.html (Walbroschüre)
http://www.iwcoffice.org/ (Website der IWC)
Auskünfte:
Thomas Althaus,
Leiter Artenschutz,
Bundesamt für Veterinärwesen,
Tel. 079 475 60 84

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