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EVD: Revidiertes Kartellgesetz auf 1. April 2004 in Kraft gesetzt

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute das revidierte Kartellgesetz auf den 1. 
April 2004 in Kraft gesetzt und die Sanktionsverordnung dazu 
verabschiedet. Die Neuerungen stellen ein wichtiges Instrument zur 
Stärkung einer wachstumsorientierten Wirtschaft dar. Die Änderung 
des Kartellgesetzes führt direkte Sanktionen für die schädlichsten 
kartellrechtlichen Verstösse ein. Die Wettbewerbskommission (Weko) 
wird neu in drei Fällen direkt Sanktionen gegen Unternehmen 
aussprechen können: 1) Preis-, Mengen- oder Gebietsabreden unter 
Konkurrenten; 2) Verpflichtung von Abnehmern zur Einhaltung von 
fixen oder minimalen Weiterverkaufspreisen; oder Vertriebsabreden, 
welche die Schweiz vom Ausland abschotten; 3) Missbrauch von 
Marktmacht durch marktbeherrschende Unternehmen.
Mit der Möglichkeit direkter Sanktionen soll vor allem die 
präventive Wirkung des Gesetzes erhöht werden.
Die geänderten Bestimmungen des Kartellgesetzes sehen u.a. eine 
Sanktionsbefreiung vor für Unternehmen, die bestehende 
Wettbewerbsbeschränkungen bis 30. März 2005 der Weko melden bzw. 
auflösen, oder erst geplante Wettbewerbsbeschränkungen melden, 
sofern die Wettbewerbsbehörden nicht innerhalb von 5 Monaten ein 
Verfahren eröffnen.
Die neue Sanktionsverordnung enthält ausführende Bestimmungen zur 
Sanktionsbemessung, zur Bonusregelung und zum Meldeverfahren.
Der Basisbetrag für direkte Sanktionen beträgt 0 bis 10% des in den 
letzten 3 Jahren auf dem relevanten Markt in der Schweiz erzielten 
Umsatzes. Mit der Bonusregelung kann die Weko einem Unternehmen je 
nach Umfang seiner Mitwirkung bei der Aufdeckung eines Verstosses 
die direkte Sanktion ganz oder teilweise erlassen.
Sowie www.evd.admin.ch, Suchpfad „Dossier“, „Kartellgesetz“
Auskünfte:
Hans Isenschmid,
Leiter der Abteilung Recht,
Tel. 031 322 20 19

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