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EVD: Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak: Inkraftsetzung der Namensliste

Bern (ots)

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die
Namensliste der Personen, deren Gelder einzufrieren sind, in Kraft 
gesetzt. Das für den Irak zuständige Sanktionskomitee der UNO hatte 
diese Liste am 30. Juni veröffentlicht. Die Liste, welche in den 
Anhang der Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der 
Republik Irak übernommen wurde, umfasst die Namen von 55 natürlichen 
Personen. Es handelt sich dabei um den ehemaligen irakischen 
Präsidenten Saddam Hussein sowie hochrangige Mitglieder seines 
Regimes.
Die Gelder, die sich im Eigentum oder unter Kontrolle dieser 
Personen und deren nächsten Familienmitgliedern befinden, sowie von 
Unternehmen, die durch diese Personen kontrolliert werden, sind 
gesperrt. Personen und Institutionen, die Gelder halten oder 
verwalten, von denen anzunehmen ist, dass sie unter diese Sperre 
fallen, müssen diese dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) 
unverzüglich melden.
Bereits früher gesperrt wurden die Gelder der ehemaligen irakischen 
Regierung und von ihr kontrollierten Unternehmen.
Der Bundesrat hatte am 28. Mai 2003 in Übereinstimmung mit 
Resolution 1483 (2003) des UNO-Sicherheitsrates vom 22. Mai 2003 
beschlossen, die meisten im Jahre 1990 eingeführten 
Embargomassnahmen gegenüber der Republik Irak aufzuheben. Aufgehoben 
wurden das Handelsverbot, die Beschränkungen im Flugverkehr sowie 
das Verbot, Gelder in den Irak zu transferieren. Neu eingeführt 
wurden Massnahmen im Bereich der Kulturgüter, verboten ist zudem 
weiterhin die Lieferung von Rüstungsgütern.
Auskünfte:
Roland E. Vock,
seco,
Exportkontrollen und Sanktionen,
Tel. 031 324 07 61

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