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EVD: Unterzeichnung des Freihandelsabkommens EFTA-Chile

Bern (ots)

Bundesrat Joseph Deiss hat am 26 Juni 2003 zusammen
mit Vertretern der anderen EFTA-Staaten (Norwegen, Island, 
Liechtenstein) ein umfassendes Freihandelsabkommen mit Chile 
unterzeichnet. Das Abkommen soll am 1. Februar 2004 in Kraft treten. 
Das Abkommen verwirklicht den Freihandel für Industrieprodukte. Es 
gewährleistet damit den diskriminierungsfreien Marktzugang für die 
EFTA-Staaten auf dem chilenischen Markt insbesondere auch gegenüber 
den anderen Freihandelspartnern Chiles, darunter die EU und die USA. 
Zusätzlich enthält das Abkommen Rechtsgarantien und Öffnungen für 
eine grosse Zahl von Dienstleistungssektoren (mit einer 
Entwicklungsklausel für Finanzdienstleistungen) und für 
grenzüberschreitende Investitionen (niederlassungsrechtliche 
Garantien für Unternehmen). Weiter erreichen die EFTA-Staaten Zugang 
zu den Märkten des Öffentlichen Beschaffungswesens Chiles, welcher 
mit den Regelungen des plurilateralen WTO-Abkommens (an welchem 
Chile nicht teilnimmt) vergleichbar ist. Dazu kommt ein über das 
WTO- Niveau hinausgehender Schutz des Geistigen Eigentums. Um den 
Besonderheiten der Landwirtschaftsmärkte und -politiken der 
einzelnen EFTA-Staaten Rechnung zu tragen, wird der Handel mit 
Agrarprodukten in bilateralen Zusatzabkommen der einzelnen EFTA- 
Staaten mit Chile geregelt. Dabei bleibt der Schutz der sensiblen 
Produkte im Rahmen der schweizerischen Landwirtschaftspolitik auch 
gegenüber Chile aufrechterhalten.
Chile ist ein regional wichtiger Wirtschaftspartner der Schweiz. Die 
Exporte nach Chile betrugen im Jahr 2002 wertmässig ca. 150 
Millionen Franken (v. a. Maschinen, Chemikalien, Pharmazeutika, 
Uhren und Instrumente), die Importe ca. 60 Millionen Franken (v. a. 
Landwirtschaftsprodukte, Papier- und Metallwaren). Chile ist ein 
Wirtschaftspartner mit erheblichem Wachstumspotential, welches die 
Schweizer Wirtschaft dank dem vorliegenden Abkommen vermehrt wird 
nutzen können. Die Schweizer Direktinvestitionen in Chile erreichten 
Ende 2001 einen Bestand von über 800 Millionen Franken.
Das mit Chile ausgehandelte Abkommen ist (nach jenen mit Mexiko und 
Singapur) das dritte Freihandelsabkommen im Rahmen der von den EFTA- 
Ministern verfolgten Ausweitung der EFTA-Freihandelspolitik auf 
Partner in Übersee und auf die neuen Bereiche Dienstleistungen, 
Investitionen und Öffentliches Beschaffungswesen. Die EFTA-Staaten 
wirken damit der wachsenden Diskriminierungsgefahr und der Erosion 
der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaftsstandorte entgegen, welche 
sich aus der weltweit zunehmenden Zahl von umfassenden regionalen 
und überregionalen Präferenzabkommen ergeben. Nach der EU haben in 
letzter Zeit unter anderem auch die USA und Japan, zwei weitere 
Hauptkonkurrenten der Schweiz auf weltweiten Drittmärkten, ihre auf 
den Abschluss von Präferenzabkommen gerichteten Bemühungen 
intensiviert.
Für die Schweiz als stark exportabhängiges Land mit weltweit 
diversifizierten Absatzmärkten, welches überdies keiner grösseren 
Einheit wie der EU angehört, stellt der Abschluss von 
Freihandelsabkommen neben den vertraglichen Beziehungen zur EU und 
der Mitgliedschaft bei der WTO einen der Hauptpfeiler ihrer Politik 
der Marktöffnung und der Verbesserung der aussenwirtschaftlichen 
Rahmenbedingungen dar.
Medienrohstoff: http://www.evd.admin.ch
Auskünfte:
seco,
Botschafter Marino Baldi,
Leiter Politikentwicklung und Spezialmandate,
Tel 031 324 07 55
seco,
Christian Etter,
Leiter Task Force EFTA-Drittlandverhandlungen,
Tel. 031 324 08 62

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