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EFD: Gesetzesentwurf zur Totalrevision des Anlagefondsgesetzes - Eröffnung der Vernehmlassung

Bern (ots)

14. Jan 2004 (EFD) Sämtliche Formen der kollektiven
Kapitalanlagen sollen dem revidierten Anlagefondsgesetz unterstellt 
werden. Der Bundesrat hat heute beschlossen, am 1. Februar 2004 
einen entsprechenden Gesetzesentwurf sowie einen ergänzenden 
Steuerbericht für drei Monate in die Vernehmlassung zu schicken.
Das geltende Anlagefondsgesetz ist am 1. Januar 1995 in Kraft 
getreten. In den letzten Jahren hat sich das Gesetz grundsätzlich 
bewährt und zu einer positiven Entwicklung des Fondsmarktes in der 
Schweiz geführt. Als wichtigste Nachteile erwiesen sich der 
eingeschränkte Zugang von Schweizer Fonds zu den europäischen 
Märkten, sowie die Tatsache, dass nach schweizerischem Recht nur 
vertraglich geregelte Fonds bewilligt werden können. Weiter erwiesen 
sich die fehlende Möglichkeit nach schweizerischem Recht 
Risikokapital-Fonds aufzulegen und fehlende Erleichterungen für 
vermögende Privatkunden (High Networth Individuals) als nachteilig. 
Zudem hat das Europäische Parlament am 23. Oktober 2001 zwei 
Änderungsvorschläge der EU-Fondsrichtlinie von 1985 genehmigt.
Es bestand somit doppelter Revisionsbedarf. Zum einen galt es, 
die 
Eurokompatibilität des Anlagefondsgesetzes zu wahren, zum andern, 
den Geltungsbereich des Anlagefondsgesetzes zu öffnen und das Gesetz 
unter Beibehaltung eines wirksamen Anlegerschutzes generell zu 
liberalisieren. Am 13. Februar 2002 hat der Bundesrat darum eine 
Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Peter Forstmoser 
eingesetzt. Sie wurde beauftragt, eine umfassende Revision des 
Anlagefondsgesetzes durchzuführen und dem Eidgenössischen 
Finanzdepartement einen Gesetzesentwurf samt erläuterndem Bericht 
vorzulegen.
Die Expertenkommission schlägt in ihrem Entwurf einen 
eigentlichen 
Paradigmenwechsel in der Fondsgesetzgebung vor. Künftig sollen neue 
Rechtsformen der kollektiven Kapitalanlage eingeführt sowie 
sämtliche nach der schweizerischen Gesetzgebung ohne Bewilligung 
zulässigen Formen einem einzigen Aufsichtsgesetz unterstellt werden. 
Um dem neuen Geltungsbereich gebührend Rechnung zu tragen, soll das 
Anlagefondsgesetz künftig in "Bundesgesetz über die kollektiven 
Kapitalanlagen" (KAG) umbenannt werden.
Steuerbericht als Ergänzung
Mit der Einführung gesellschaftsrechtlicher Formen der 
kollektiven 
Kapitalanlage drängte sich die Klärung steuerrechtlicher Fragen auf. 
Die Expertenkommission hat daher eine "Arbeitsgruppe Steuerfragen" 
unter der Leitung von Professor Xavier Oberson eingesetzt, die einen 
Bericht mit konkreten Empfehlungen vorlegte. Der Steuerbericht wird 
zusammen mit dem Entwurf der Expertenkommission in die 
Vernehmlassung geschickt.
Der Entwurf der Expertenkommission trägt den seit der letzten 
Revision eingetretenen Entwicklungen und den sich daraus ergebenden 
Nachteilen Rechnung. Er dient als Grundlage für die weiteren 
Revisionsarbeiten sowie für die kommende Diskussion über die 
Weiterentwicklung und Attraktivitätssteigerung des Fondsplatzes 
Schweiz. Zudem werden mit dem Entwurf verschiedene Anliegen 
parlamentarischer Vorstösse berücksichtigt.
Auskunft: 
Romain Marti, Eidg. Bankenkommission, Tel.: 031 322 69 23
Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 60 18
Vernehmlassungsunterlagen:
http://www.efd.admin.ch/d/dok/gesetzgebung/vernehmlassungen/
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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