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EFD: Basel II: Neue Richtlinien nicht nur für international tätige Grossbanken

Bern (ots)

05. Dez 2003 (EFD) Der Bundesrat beabsichtigt, die
neuen Eigenmittel- Richtlinien von Basel II auch auf Banken mit 
vornehmlich inländischem Geschäfts- und Kundenkreis anzuwenden. Um 
eine weitere Verschärfung der Kredit-Vergabe zum Nachteil der 
Wirtschaft zu verhindern, hatte Nationalrat Rudolf Strahm (SP/BE) in 
einem Postulat die Beschränkung der Richtlinien auf international 
tätige Grossbanken verlangt.
Die im Postulat geforderte Beschränkung der nationalen Umsetzung von 
Basel II auf international tätige Grossbanken nähme den übrigen 
Banken die Möglichkeit, das in Basel II verbesserte 
Standardverfahren für Kreditrisiken anzuwenden, hält der Bundesrat 
fest. Basel II bezwecke eine vollständigere und differenziertere 
Erfassung der mannigfaltigen Risiken des Bankbetriebes, namentlich 
durch den neuen Einbezug operationeller Risiken und durch eine Menü- 
Auswahl verschiedener Methoden zur Berechnung der 
Eigenmittelanforderungen für die diversen Risiken. Die einzelne Bank 
habe somit die Wahl zwischen einer einfachen, aufgrund der fehlenden 
Genauigkeit in der Regel mehr Eigenmittel erfordernden Methode und 
komplexeren Methoden, die bei günstigem Risikoprofil weniger 
Eigenmittel bedingen. Anstelle eines starren Einheitskorsetts für 
alle werde damit der unterschiedlichen Grösse, Organisation und 
Komplexität der Geschäftstätigkeit Rechnung getragen. Die 
Landesregierung führt weiter aus, dass eine solche differenzierte 
Umsetzung von Basel II in der Schweiz keine Änderung des 
Bankengesetzes erfordert. Denn Artikel 4 des Bankengesetzes gebe 
lediglich als allgemeinen Rahmen vor, dass die Banken einzeln und 
auf konsolidierter Basis über angemessene Eigenmittel verfügen 
müssten.
Der bundesrätlichen Antwort ist weiter zu entnehmen, dass eine ex- 
ante-Untersuchung der möglichen Auswirkungen von Basel II auf die 
Kreditvergabe an KMU, wie sie das Postulat verlangt, nicht 
gerechtfertigt ist. Begründet wird dies damit, dass sich auf 
internationaler Ebene die Bedenken hinsichtlich einer angeblichen 
Benachteiligung und generellen Verteuerung der KMU-Kredite infolge 
von Basel II gelegt hätten, da der Basler Ausschuss diese 
Befürchtungen bereits aufgenommen und ihnen Rechnung getragen hat. 
In der Schweiz seien solche Bedenken aber erst recht unbegründet, da 
hier ein differenziertes Kreditrisiko-Management, wie dies Basel II 
vorsehe, aufgrund des hohen Marktanteils der Grossbanken und 
schmerzhafter Erfahrungen der 90er Jahre des gesamten Bankensystems 
bereits recht weit entwickelt sei. Der Bundesrat weist gleichzeitig 
darauf hin, dass nach der Einführung von Basel II ab 2007 ein 
Bericht zur Finanzierung der KMU erstellt wird, der sich auch mit 
dem Einfluss der Regeln zur Eigenmittelunterlegung der Banken und 
der Risikoeinschätzung befasst.
Die im Postulat erhobene Forderung nach einer gegenüber dem 
internationalen Mindeststandard auch unter Basel II deutlich 
verstärkten Eigenmittelausstattung in der Schweiz ist unbestritten. 
Der Bundesrat führt in seiner Antwort aus, dass Schweizer Banken 
bereits heute weitaus höhere Eigenmittelanforderungen zu erfüllen 
haben, als nach den aktuellen Basler Mindeststandards (Basel I) 
verlangt wird. Diese vorsichtige Aufsichtspolitik werde bei der 
nationalen Umsetzung von Basel II beibehalten.
Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 60 
18
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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