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EFD: Versicherungsmodelle nicht rechtswidrig

Bern (ots)

15. Okt 2003 (EFD) "Die steigende Lebenserwartung und
der Kapitalmarkt können nicht einfach negiert werden." Das macht der 
Bundesrat in seiner Antwort auf eine Dringliche Anfrage der SP- 
Fraktion vom 17. September 2003 mit dem Titel "Berufliche Vorsorge. 
Rechtswidrige Versicherungsmodelle" klar. In den Antworten auf 
insgesamt 24 Fragen betont er, dass die Annahmen, die den neuen 
Tarifen der "Winterthur Leben" und anderer Lebensversicherer 
zugrundeliegen, realistisch seien.
Fragen stellte die SP-Fraktion vorab zu den Sterbetafeln und der 
Lebenserwartung, die der Berechnung des Umwandlungssatzes 
zugrundeliegen. Der Bundesrat betont in seiner Antwort, dass die 
verwendeten Sterbetafeln nicht missbräuchlich seien. Nicht 
missbräuchlich sei auch, dass die Versicherer von der 
Lebenserwartung eines 65jährigen BVG-Versicherten ausgehen - denn 
diese liege höher als die der Gesambevölkerung.
Ferner fand die SP, auch die "Winterthur Leben" müsse sich an den 
Mindestzins halten. Dem entgegnet der Bundesrat, dass die 
Vorsorgeeinrichtung den Mindestzins garantieren müsse. Und im 
"Modell Winterthur" sei dies nicht mehr der Lebensversicherer - 
dieser übernehme nurmehr die Rückdeckung. Dessen Zinsgarantie von 2% 
stehe also nicht im Widerspruch zum BVG.
Nicht näher geht der Bundesrat schliesslich auf die Anregung der SP 
ein, das "Modell Winterthur" zu sistieren: Er hat am 26. September 
2003 bereits ein Postulat der nationalrätlichen Kommission für 
soziale Sicherheit und Gesundheit mit dieser Forderung abgelehnt 
(vgl. Pressemitteilung vom 26.9.03).
Auskunft: Patrick Jecklin, Information Bundesamt für 
Privatversicherungen, Tel 031/325 01 65
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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