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EFD: Steuerpaket 2001: Der geschätzte Ertrags-ausfall fällt beim Inkrafttreten höher aus

Bern (ots)

15. Okt 2003 (EFD) Aktualisierte Berechnungen zeigen,
dass beim Inkrafttreten des Steuerpakets mit höheren Mindererträgen 
zu rechnen ist. Für die Ehe- und Familienbesteuerung steigt der 
geschätzte Ertrags-ausfall bei der direkten Bundesteuer von 1,22 auf 
rund 1,5 Milliarden Franken für die Steuerperiode 2004. Auch der 
Systemwechsel beim Wohneigentum verursacht bei der direkten 
Bundessteuer höhere Mindererträge. Dies hat der Bundesrat in seiner 
Antwort auf eine dringliche Einfache Anfrage von Nationalrätin 
Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG) heute bekannt gegeben.
Auf der Basis aktualisierter Berechnungen hatte Nationalrätin Meier- 
Schatz in einer dringlichen Einfachen Anfrage vom 24. September 2003 
Auskunft über die durch das Steuerpaket verursachten Mindererträge 
verlangt.
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass er die im 
Vorstoss geäusserte Vermutung, eine Aktualisierung der Berechnungen 
müsse zu einer deutlichen Korrektur der geschätzten Mindererträge 
nach unten führen, nicht teilt. Denn der in den letzten Jahren 
erfolgte Einbruch bei den Erträgen der direkten Bundessteuer sei 
ausschliesslich auf die juristischen Personen zurückzuführen. Daraus 
ergäben sich jedoch keine Konsequenzen für die 
Minderertragsschätzungen bei der Ehe- und Familienbesteuerung.
Die Schätzungen für die direkte Bundessteuer bei den natürlichen 
Personen basieren gemäss Bundesrat auf der Entwicklung der Einkommen 
gemäss volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung und den Prognosen der 
BAK Basel Economics. Der in diesem Zusammenhang relevante Sollertrag 
(die für ein bestimmtes Steuerjahr in Rechnung gestellte Steuer, 
unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Eingangs beim Bund) nehme 
- ohne Berücksichtung der Ehe- und Familienbesteuerungsreform - von 
rund 6,2 Milliarden (Steuerperiode 1999) auf geschätzte 7,4 
Milliarden Franken (Steuerperiode 2004) zu. Auf Grund dieses höheren 
Ertragsniveaus zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform steige 
auch der geschätzte Ertragsausfall: von 1,22 Milliarden Franken, die 
sich noch auf den Sollertrag für die Steuerperiode 2000/01 stützten, 
auf rund 1,5 Milliarden Franken beim Sollertrag für die 
Steuerperiode 2004.
Bezüglich der aufgrund des Systemwechsels geschätzten Mindererträge 
bei der Wohneigentumsbesteuerung hält der Bundesrat fest, dass diese 
auf der Analyse von rund 300'000 Steuererklärungen aus der 
Steuerperiode 1997/98 beruhen. Da der Sollertrag der natürlichen 
Personen in der Zwischenzeit gestiegen sei, verursache der von den 
eidgenössischen Räten beschlossene Systemwechsel bei der direkten 
Bundessteuer ebenfalls höhere Mindererträge, die indessen mangels 
neuerer Grundlagen nicht näher beziffert werden könnten. Aus diesem 
Grund und weil der Systemwechsel erst im Jahr 2008 in Kraft treten 
soll, verzichte das Eidg. Finanzdepartement auf jegliche 
Zukunftsprojektion.
Was die zu erwartenden Mindereinnahmen bei den Staats- und 
Gemeindesteuern betrifft, nimmt der Bundesrat keine Stellung. Der 
Handlungsbedarf (beispielsweise bei den Tarifen für Verheiratete) 
sei von Kanton zu Kanton zu unterschiedlich. Zudem hätten die 
Kantone bei der Umsetzung finanzpolitisch einen gewissen 
Handlungsspielraum, und der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) fehlten 
die hierfür nötigen statistischen Grundlagen. Die Schätzungen der 
Mindererträge bei den Staats- und Gemeindesteuern können somit nicht 
von der ESTV, sondern nur von den Kantonen vorgenommen werden.
Auskunft: 
Kurt Dütschler, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 73 77 (Nach-
mittag) 
Lukas Schneider, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 079 239 98 21 (bis 
10.30 Uhr), 031 324 91 92 (ab 14.30 Uhr)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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