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EFD: Zollverwaltung prüft Schwefelgehalt von Treibstoffen

Bern (ots)

27. Aug 2003 (EFD) Die Überprüfung des
Schwefelgehaltes von Treibstoffen soll aus wirtschaftlichen Gründen 
durch die Zollverwaltung und nicht durch die Eidg. 
Materialprüfungsanstalt (EMPA) erfolgen. Das hält der Bundesrat in 
seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Peter Weigelt 
(FDP/SG) fest.
Das Parlament hat am 20. Juni 2003 einer Änderung des 
Umweltschutzgesetzes zugestimmt, die den Bund ermächtigt, eine 
Lenkungsabgabe auf Treibstoffen mit einem Schwefelgehalt von mehr 
als 0,001 Prozent zu erheben. Ziel ist es, die Einführung 
schwefelfreier Treibstoffe zu fördern. Der Bundesrat hat die Eidg. 
Zollverwaltung mit dem Vollzug dieses Erlasses beauftragt.
Mit seiner Interpellation vom 5. Juni 2003 wollte Nationalrat Peter 
Weigelt vom Bundesrat wissen, ob die Prüfung des Schwefelgehaltes 
von Treibstoffen an die EMPA ausgelagert werden könne, da diese 
bereits über ein entsprechendes Analysegerät verfüge. Ausserdem 
verlangte er Auskunft darüber, weshalb die Zollverwaltung 
international genormte Messtoleranzen nicht anwenden wolle. So werde 
ein neues Handelshemmnis geschaffen.
In seiner Antwort hält der Bundesrat fest, dass die Kosten für die 
Schwefelanalysen bei einer Auslagerung an die EMPA mehr als doppelt 
so hoch wären. Aus diesem Grund verzichte man darauf. In Bezug auf 
die Messtoleranzen weist der Bundesrat darauf hin, dass die 
Ermittlung des Schwefelgehaltes wie jede Analyse mit einer 
Messungenauigkeit behaftet sei. Die Zollverwaltung werde dem 
Rechnung tragen, indem
sie sich an der internationalen Norm ISO 4259 orientiere. Von einem 
neuen Handelshemmnis könne nicht gesprochen werden.
Auskunft: Rolf Rawyler, Eidg. Zollvewaltung, Tel. 031 322 66 31
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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