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Freisetzungsverordnung endlich korrekt anwenden - gegen weitere Verschärfungen

Zürich (ots)

Die InterNutrition hat mit Befriedigung den
positiven Rekursentscheid des Eidgenössischen Departements für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK zum
Freisetzungsgesuch der ETH Zürich mit Weizen zur Kenntnis genommen.
Der Entscheid des UVEK bedeutet, dass die geltende
Freisetzungsverodnung die Forschung mit gentechnisch veränderten
Organismen grundsätzlich ermöglicht. Bedauerlich ist die zeitliche
Verzögerung bei der Behandlung des Gesuches. Der Entscheid des UVEK
macht den Weg frei für die korrekte Umsetzung der
Freisetzungsverordnung und stellt damit wieder Rechtssicherheit her.
Die Begründung des UVEK stärkt die Position der Eidgenössischen
Fachkommiossion für biologische Sicherheit EFBS, deren Empfehlung von
der Bewilligungsbehörde übergangen wurde. Der UVEK-Entscheid macht
deutlich, dass die bestehende Freisetzungsverordnung - mindestens für
Forschungsprojekte - praxistauglich ist, wenn auch mit extrem hohen
Hürden.
Der UVEK-Entscheid stärkt den Forschungsplatz Schweiz und ist auch
ein klares Signal für das neue Gentechnik-Gesetz. Die Hürden der
geltenden Freisetzungsverordnung sind jetzt schon sehr hoch und
bedeuten ein Höchstmass an Sicherheit. Eine Verschärfung dieser
Bestimmungen, wie sie in der Genlex-Version der
Nationalratskommission enthalten sind, würde hingegen die
Pflanzenforschung in der Schweiz praktisch verunmöglichen. Deshalb
müssen statt der Bestimmungen mit Verbotscharakter erfüllbare
Kriterien aufgestellt werden für die Freisetzung von gentechnisch
veränderter Organismen. Leitlinie müsste dabei die geltende
Freisetzungsverordnung sein und  nicht die noch restriktiveren
Bestimmungen, wie sie die Nationalratskommission vorschlägt.

Kontakt:

Medienbeauftragter InterNutrition
Mobile: +41-(0)79-444'81'40
E-Mail: engler@bbecomm.ch
[ 010 ]

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