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EFD: Rentenanstalt: Untersuchungsergebnisse werden vor der GV veröffentlicht

Bern (ots)

07. Mär 2003 (EFD) Noch vor der Generalversammlung der
Rentenanstalt/Swiss Life soll die Öffentlichkeit über die Ergebnisse 
einer aufsichts- und zivilrechtlichen Untersuchung des Bundesamtes 
für Privatversischerungen BPV orientiert werden. Das schreibt der 
Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von 
Nationalratin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL). Weiter gibt 
die Landesregierung bekannt, Aktien der Rentenanstalt AG in ihrem 
Portefeuille hätten die Pensionskassen des Bundes, der SBB, der Post 
und der Swisscom sowie der Ausgleichsfonds der AHV.
Nationalrätin Leutenegger Oberholzer hatte mit ihrer Interpellation 
wissen wollen, ob der Bundesrat bereit sei, an der 
Generalversammlung der Rentenanstalt den verantwortlichen Organen 
die Decharge zu verweigern - dies angesichts des Verdachts auf 
Insidergeschäfte und ungetreue Geschäftsführung sowie des 
zweckentfremdeten Einsatzes von Geldern durch Spenden an politische 
Organisationen und für politische Aktivitäten. Die Interpellantin 
erkundigte sich im weiteren, ob der Bundesrat bereit sei, eine 
Sonderprüfung zu verlangen, die über die Zweckentfremdung von 
Mitteln sowie eine allfällige Verletzung von gesetzlichen und 
statutarischen Vorschriften im Zusammenhang mit der LTS (Long Term 
Strategy AG = Investmentgesellschaft der Konzermleitung) Auskunft 
gibt, und ob er gegebenfalls bereit sei, eine 
Verantwortlichkeitsklage gegen die verantwortlichen Organe 
vorzubereiten.
Dazu hält der Bundesrat u.a. folgendes fest: Neben der Pensionskasse 
des Bundes haben die Pensionskasse der SBB, die Pensionskasse der 
Post, die Pensionskasse der Swisscom und der Ausgleichsfonds der AHV 
Aktien der Rentenanstalt in ihrem Wertschriftenportefeuille. Es 
handelt sich bei ihnen um rechtlich selbständige Stiftungen bzw. 
Fonds, deren Wertschriften sich nicht im Eigentum des Bundes 
befinden. Für die Vermögensverwaltung sind die paritätisch 
zusammengesetzten Stiftungsräte bzw. der Verwaltungsrat des AHV- 
Fonds zuständig und verantwortlich. Sie entscheiden u.a. auch über 
die Wahrnehmung der Aktionärsrechte. Es ist nicht Sache des 
Bundesrates, in die Entscheidfindung der entsprechenden Organe 
einzugreifen.
Weiter schreibt der Bundesrat, dass bei der Pensionskasse des Bundes 
gemäss PKB-Gesetz die Eidg. Finanzverwaltung bis längstens Ende 
Februar 2004 für die Verwaltung des Vermögens der PKB zuständig ist. 
Das Bundesamt für Privatversicherungen BPV habe eine Untersuchung 
über die LTS sowie über die aufgetretenen Buchungsfehler in die Wege 
geleitetet. Über die Untersuchungsergebnisse werde die 
Öffentlichkeit noch vor der Generalversammlung der Rentenanstalt AG 
orientiert werden.
Auskunft: Felix Senn, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 323 58 83
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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