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EFD: Regeln zur Sanierung und Liquidation von Banken und zum verstärkten Schutz der Bankeinleger

Bern (ots)

20. Nov 2002 (EFD) Das Verfahren zur Sanierung und
Liquidation von Banken soll vereinfacht und vereinheitlicht werden: 
Der Bundesrat hat heute die Botschaft zu einer Änderung des 
Bankengesetzes verabschiedet. Der Schutz der Bankeinleger wird 
verbessert und dem Niveau der EU angepasst.
Den Anstoss zur Gesetzesänderung gab die seinerzeitige Schliessung 
der Spar- und Leihkasse Thun (SLT), welche in der Öffentlichkeit 
grosse Betroffenheit auslöste und über die Landesgrenzen hinaus 
Wellen warf. Die Liquidation der SLT ist noch heute nicht 
abgeschlossen und hat erneut zahlreiche Verfahrensmängel aufgezeigt. 
Im Zuge dieser Ereignisse wurde auch der Ruf nach einem verstärkten 
Schutz der Einleger laut. Der Bundesrat will nun die in zahlreichen 
Erlassen verstreuten Bestimmungen zum Bankenkonkurs im Bankengesetz 
zusammenfassen und auf das Wesentliche konzentrieren. Aufsicht, 
Sanierung und Liquidation von Banken werden besser aufeinander 
abgestimmt und unter die alleinige Zuständigkeit der Eidgenössischen 
Bankenkommission (EBK) gestellt. Das neu eingeführte 
Sanierungsverfahren kann auf den Einzelfall zugeschnitten werden. 
Ein Sanierungsbeauftragter erarbeitet unter Anhörung der Gläubiger 
und Eigner einen Sanierungsplan, der von der EBK zu genehmigen ist. 
Kommt keine Sanierung zustande, wird die Bank durch die EBK 
liquidiert.
Auch der Einlegerschutz soll nach dem bundesrätlichen Vorschlag 
verbessert werden. Gläubiger mit Einlagen bis zu 5000 Franken werden 
bei der Liquidation einer Bank vor allen anderen Gläubigern 
befriedigt. Das Konkursprivileg in der Höhe von 30'000 Franken wird 
auf sämtliche Einlagen bei Banken erweitert. Schliesslich sollen die 
privilegierten Einlagen durch eine nunmehr obligatorische, sich 
weitgehend auf eine Selbstregulierung der Banken stützende 
Einlagensicherung geschützt werden, welche von der EBK zu genehmigen 
ist. Es stellte sich die Frage, bis zu welchem Betrag die 
privilegierten Einlagen durch das Sicherungssystem der Banken 
garantiert werden können, ohne das Bankensystem als Ganzes in Gefahr 
zu bringen. Dieser Betrag wurde auf vier Milliarden Franken 
angesetzt. Er ist damit vier Mal höher als heute. Zudem werden die 
Banken verpflichtet, insgesamt die Hälfte dieses Betrags mit 
zusätzlichen liquiden Mitteln zu unterlegen. Die Einleger erhalten 
damit einen Schutz, der mit demjenigen in der EU vergleichbar ist.
Auskunft:
Bruno Dorner, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 61 90
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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