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EFD: Finanzplan soll schuldenbremsekonform werden

Bern (ots)

30. Okt 2002 (EFD) In der Herbstsession 2002 der
eidgenössischen Räte wurden eine Reihe von Vorstössen eingereicht, 
die sich grösstenteils auf die Umsetzung der Schuldenbremse und den 
Finanzplan des Bundesrates beziehen. Wie der Bundesrat in seinen 
Stellungnahmen dazu unter anderem ausführt, wird er alles daran 
setzen, dass der Finanzplan die Anforderungen der Schuldenbremse 
erfüllt. Ebenfalls teilt er das Anliegen einer Begrenzung des 
Ausgabenwachstums im Sinne einer längerfristigen Stabilisierung der 
Staatsquote, wobei Entschuldungsmassnahmen für Sozialwerke wie auch 
rein demographiebedingte Zusatzlasten separat zu beurteilen sind. 
Als nichtvertretbar und mehrheitsfähig erachtet er dagegen eine 
reale Plafonierung der Budgetausgaben.
Die eingereichten parlamentarischen Vorstösse zum Finanzplan lassen 
sich einerseits thematisch zusammenfassen in einer Beschränkung des 
durchschnittlichen Ausgabenwachstums auf die erwartete Teuerung 
(gleichlautende Motionen von SR Hans-Rudolf Merz, FDP/AR, und NR 
Felix Walker, CVP/SG) oder auf das nominelle Wirtschaftswachstum mit 
dem Ziel einer Stabilisierung der Staats- und Steuerquote 
(gleichlautende Motionen der FDP-, CVP- und SVP-Fraktion); 
andererseits in Forderungen nach einer bedingungslosen Einhaltung 
der Schuldenbremse (Motion der FDP-Fraktion) mit verschiedenen 
Fragen zur Bereinigung des Finanzplans und zur technischen Umsetzung 
der Schuldenbremse (Interpellationen der FDP- und SVP-Fraktion sowie 
von SR Helen Leumann, FDP/LU, und NR Arthur Loepfe, CVP/AI).
Der Bundesrat hat bereits in seinem Bericht zum Finanzplan 2004-2006 
vom 30. September 2002 Handlungsbedarf signalisiert und eine 
finanzpolitische Standortbestimmung in Aussicht gestellt. Ziel der 
Standortbestimmung ist neben der Herstellung der 
Schuldenbremsekonformität die Schaffung von Handlungsspielräumen für 
neue und prioritäre Aufgaben. Neben der Überprüfung von 
Bundesaufgaben gehören dazu auch Verzichtsplanungen. Dass der 
Finanzplan nicht schuldenbremsekonform ist, hat verschiedene Gründe. 
Zu nennen sind zum einen die von den eidgenössischen Räten noch 
nicht entschiedenen Fragen im Sozialversicherungsbereich. Wenn die 
eidgenössischen Räte dem Antrag des Bundesrates zustimmen, dem Bund 
einen Teil der AHV-/IV-Mehrwertsteuerprozente zu belassen, damit er 
einen Teil seiner ebenfalls rasch wachsenden Ausgaben im Bereich der 
sozialen Wohlfahrt daraus finanzieren kann, wäre schon viel 
gewonnen. Zum andern hat die Korrektur der Einnahmenschätzungen den 
Bereinigungsbedarf erhöht. Der Bundesrat lehnt die Auflage ab, den 
Finanzplan ohne Steuererhöhung für die IV schuldenbremsekonform zu 
machen. Wie im Fall der AHV sollen auch bei der IV 
Finanzierungsprobleme durch zweckbestimmte Erhöhungen der 
Mehrwertsteuer finanziert werden. Die IV ist auf zusätzliche Mittel 
zur Entschuldung und zur Finanzierung ihrer stark anwachsenden 
Leistungen angewiesen.
Das durchschnittliche Ausgabenwachstum in der Periode 2002-2006 soll 
nach den Vorstellungen mehrerer Parlamentarier und 
Parlamentarierinnen auf das erwartete nominelle Wirtschaftswachstum 
oder die erwartete jährliche Teuerung beschränkt werden. Eine 
Rückführung des durchschnittlichen Ausgabenwachstums auf die nach 
unten korrigierte Wachstumsrate des Bruttoinlandproduktes oder die 
erwartete jährliche Teuerung hätte zur Folge, dass - bezogen auf das 
Jahr 2006 und den Finanzplan des Bundesrates - die Ausgaben jährlich 
wiederkehrend um rund drei beziehungsweise sieben Milliarden gekürzt 
werden müssten. Die Umsetzung solcher Vorgaben - insbesondere was 
die restriktivere Forderung einer realen Stabilisierung der 
Bundesausgaben betrifft - ist nach Ansicht des Bundesrates nicht 
mehrheitsfähig, da solche Kürzungen die staatliche Aufgabenerfüllung 
in den Kernbereichen substanziell einschränken würden.
Die Schuldenbremse beruht auf einer mittelfristigen Stabilisierung 
der Staatsquote, dies allerdings unter der Annahme von unveränderten 
Steuern. Die Schuldenbremse ist im Prinzip staats- und 
steuerquotenneutral. Sie schliesst Änderungen der Steuersätze nicht 
aus. Steuererhöhungen führen zu einer steigenden Staatsquote, 
Steuersenkungen reduzieren sie. Der Unterschied zwischen der 
Zielsetzung in verschiedenen Vorstössen betreffend Steuer- und 
Staatsquoten und jener des Bundesrates - wie er dies in seinem 
Leitbild vom 4. Oktober 1999 ausführt - besteht in der 
Berücksichtigung von Alt- und demographiebedingten Zusatzlasten des 
Bundes im Bereich der IV. Ein kleinerer Teil des vorgesehenen 
Mehrwertsteuerprozents dient der Finanzierung von 
demographiebedingten Mehrausgaben der IV. Rund die Hälfte des 
Ertrages ist für die Entschuldung der IV vorgesehen. Hier geht es 
nicht darum, in der Zukunft höhere Ausgaben zu ermöglichen, sondern 
eine Altlast zu begleichen. Anstatt die höheren Ausgaben direkt 
durch Einnahmen zu decken, wurde in der Vergangenheit der Weg über 
die Inkaufnahme einer Verschuldung der IV bestritten. Zwar wird die 
Erhöhung der Mehrwertsteuer und die Überweisung der Einnahmen an die 
IV ebenfalls zu einem Anstieg der Bundesstaatsquote führen, doch ist 
der Anstieg vor diesem Hintergrund zu relativieren.
Auskunft:
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 09 Andreas 
Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 54
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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