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Kein Sozialdumping bei öffentlichen Aufträgen

Bern (ots)

Unternehmungen, die Sozialdumping betreiben, sollen
nicht von Bundesaufträgen profitieren dürfen. Dies hält der Bundesrat
in seiner Antwort zu einer Motion von Nationalrätin Franziska
Teuscher (Grüne/BE) fest. Einen generellen Ausschluss von
Unternehmen, die Arbeit auf Abruf praktizieren, erachtet der
Bundesrat aber als unverhältnismässig und beantragt darum, die Motion
in ein Postulat umzuwandeln.
Nationalrätin Franziska Teuscher und 32 Mitunterzeichnende haben
den Bundesrat in der Motion "Keine Vergabe von Aufträgen auf Kosten
des Personals" aufgefordert, das Submissionsrecht zu ändern.
Unternehmen, die Personal auf Abruf beschäftigen, sollen bei der
Vergabe von öffentlichen Aufträgen nicht berücksichtigt werden
dürfen.
Der Bundesrat hält in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme
fest, dass er damit einverstanden ist, dass bei der Vergabe von
Aufträgen des Bundes keine Unternehmungen berücksichtigt werden
dürfen, die Sozial- oder Lohndumping betreiben. Dies ist im geltenden
Beschaffungsrecht festgeschrieben. Der Bundesrat betont aber auch,
dass nur jene Unternehmen von öffentlichen Aufträgen auszuschliessen
sind, die gegen gesetzliche oder gesamtarbeitsvertraglich verankerte
Schutzbestimmungen verstossen oder die - wo solche fehlen - in
stossender Weise von den orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen
abweichen.
Die Arbeit auf Abruf ist aber nach geltendem Recht zulässig,
soweit dabei nicht das Betriebsrisiko oder das wirtschaftliche Risiko
auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übertragen wird. Einen
generellen Ausschluss von Unternehmen, die Arbeit auf Abruf
praktizieren, erachtet der Bundesrat deshalb als eine
unverhältnismässige und ungeeignete Massnahme zur Abwehr von
Sozialdumping.

Kontakt:

Elisabeth Vogt, Beschaffungskommission des Bundes (BKB/BBL),
Tel. +41 31 322 38 50

Informationsdienst BBL, Tel. +41 31 325 50 03

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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