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Grenzüberschreitende Carfahrten: Neuregelung

Bern (ots)

Ausländische Transportunternehmungen brauchen nach
Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens (LVA) mit der EU für ihre
Carfahrten keine Bewilligung mehr, wenn sie die in der Schweiz
aufgenommenen Personen grenzüberscheitend transportieren. Diese
zollrechtliche Erleichterung für ausländische Car-Transporte hat der
Bundesrat heute als Ergänzung zum LVA beschlossen.
Im Bereich des Strassenverkehrs bedeutet dies eine Liberalisierung
der gewerblichen Personentransporte zwischen der Schweiz und den
EU-Staaten. Bis anhin musste nämlich für Fahrten mit ausländischen
Cars bei der Eidg. Zollverwaltung eine Bewilligung eingeholt werden.
Binnentransporte, d.h. die Aufnahme und das Absetzen von Personen
innnerhalb der Schweiz mit ausländischen Cars (sog. Kabotage) sind
gemäss Landverkehrsabkommen weiterhin nicht gestattet.
Den bewilligungsfreien Zugang gewährt die Schweiz auch
Carunternehmen aus Staaten, die nicht der EU angehören.

Kontakt:

Philippe Flückiger, Oberzolldirektion, Tel. +41 31 322 66 93
Walter Holzscheiter, Oberzolldirektion, Tel. +41 31 322 66 63

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax: +41 31 323 38 52
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