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UVEK: Keine Bundeshilfe für die Flughäfen Zürich und Basel

Bern (ots)

Medienmitteilung
Keine Bundeshilfe für die Flughäfen Zürich und Basel
Der Flughafen Zürich kann im Falle einer wirtschaftlichen Notlage 
nicht auf finanzielle Unterstützung des Bundes zählen. In seiner 
Antwort auf zwei Einfache Anfragen aus dem Nationalrat und in einem 
entsprechenden Brief an den Zürcher Regierungsrat schreibt der 
Bundesrat, dass es Sache des Kantons Zürich wäre, zu helfen. 
Gleichzeitig sprach sich die Landesregierung nach umfassenden 
Abklärungen gegen die Gewährung eines zinslosen Darlehens von 80 
Millionen Franken an den Flughafen Basel-Mulhouse aus.
In Einfachen Anfragen wollten die Nationalrätinnen Jacqueline Fehr 
(SP/ZH) und Ruth Genner (Grüne/ZH) vom Bundesrat wissen, ob die 
Eidgenossenschaft im Falle einer wirtschaftlichen Krisenlage dem 
Flughafen Zürich finanziell unterstützen würde. Weiter wurde die 
Landesregierung um ihre Meinung zur wirtschaftlichen 
Leistungsfähigkeit des Flughafens gebeten.
Der Bundesrat nahm gestützt auf die Beurteilung des Zürcher 
Regierungsrats davon Kenntnis, dass die wirtschaftliche 
Leistungsfähigkeit des Flughafens Zürich bis auf weiteres gesichert 
ist. Dennoch ist nicht auszuschliessen, dass die 
Betreibergesellschaft durch eine längerfristige ungünstige 
Entwicklung des Luftverkehrs in finanzielle Schwierigkeiten geraten 
könnte. Trotzdem ist der Bundesrat der Meinung, dass in einem 
solchen Fall eine finanzielle Unterstützung des Flughafens durch den 
Bund nicht in Frage kommen kann. Dies hat er bereits in der 
Botschaft zum finanziellen Engagement zugunsten der Fluggesellschaft 
Swiss im Spätherbst 2001 klar zum Ausdruck gebracht. Nebst dem 
Flughafen selber sei es Sache des Kantons Zürich als 
Mehrheitsaktionär, beim Erkennen von wirtschaftlichen 
Schwierigkeiten des Flughafens dafür zu sorgen, dass rechtzeitig 
Massnahmen ergriffen würden.
An seiner heutigen Sitzung fällte der Bundesrat auch einen Entscheid 
zu einem Darlehensgesuch des Flughafens Basel-Mulhouse. Gegen ein 
solches Darlehen sprechen zum einen grundsätzliche rechtliche 
Argumente. So verbietet das Subventionsgesetz Finanzhilfen in 
Fällen, in denen die Bauarbeiten bereits vor der definitiven Zusage 
von Geldern in Angriff genommen worden sind. Zudem ist für den 
Bundesrat nicht ausgeschlossen, dass die Gewährung eines Darlehens 
an den Flughafen Basel-Mulhouse ähnliche Begehren der Flughäfen 
Zürich oder Genf nach sich ziehen könnte. Mit Blick auf die düsteren 
Aussichten bei den Bundesfinanzen schliesslich sieht die 
Landesregierung derzeit keinen Spielraum, um solchen Anliegen - 
selbst wenn keine rechtlichen Aspekte im Weg stünden - entsprechen 
zu können.
Bern, 7. März 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskunftsperson (zu Basel): Roger Ritz, 031 325 99 08

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