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Kriegsversicherungsdeckung für Schweizer Fluggesellschaften nicht mehr verlängert

Bern (ots)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember
2001 entschieden, die Sicherstellung für Dritthaftpflichtschäden am
Boden, beschränkt auf die Folgen von Krieg und Terror, nicht mehr zu
verlängern. Die schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften müssen
somit ab 25. Dezember 2001 Lösungen mit den Privatversicherern
finden.
Der Bundesrat hatte am 5. Oktober 2001 beschlossen, den
schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften eine bis maximal 24.
Dezember 2001 befristete Sicherstellung für Dritthaftpflichtschäden
am Boden, beschränkt auf die Folgen von Krieg und Terror, zu
gewähren. Dem Entscheid vorausgegangen war die weltweite Kündigung
der Verträge durch die Versicherungsgesellschaften als Folge der
Terroranschläge vom 11. September in den USA.
Zwischenzeitlich hat sich die Situation auf dem
Privatversicherungsmarkt stabilisiert. Es bestehen
Versicherungsprodukte mit Deckungen bis zu einer Milliarde US-Dollar.
Die hierfür zu bezahlenden Prämien sind zwar sehr hoch, nach Ansicht
des Bundesrates jedoch nicht exorbitant.
Obwohl die meisten EU-Mitgliedstaaten eine Verlängerung der
staatlichen Sicherstellung über den 24. Dezember 2001 hinaus
gewähren, hat der Bundesrat eine solche für schweizerische
Unternehmen nun abgelehnt. Zum einen ist es nicht Sache des Staates,
mittel- und langfristig Versicherungsdeckungen der
Luftverkehrsunternehmen zu übernehmen. Zum anderen sind die
schweizerischen Luftfahrtgesellschaften mindestens im Vergleich zu
jenen ausländischen Gesellschaften, die ihren Staaten keine Prämien
bezahlen müssen, so oder so weiterhin benachteiligt. Schliesslich
operieren bereits namhafte Fluggesellschaften ohne staatliche
Sicherstellung auf dem Markt.

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Energie, Kommunikation
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