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Lufttransportdienste des Bundes auf rechtliche Basis gestellt

Bern (ots)

Die Lufttransportdienste der Eidgenossenschaft
erhalten eine rechtliche Grundlage. Der Bundesrat hat an seiner
heutigen Sitzung eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Sie
tritt auf Anfang 2002 in Kraft.
Bis heute erfüllen die Lufttransportdienste des Bundes ihren
Auftrag ohne sich auf eine rechtliche Grundlage abstützen zu können.
Diese Lücke hat der Bundesrat heute mit der Verabschiedung der
Verordnung über die Lufttransportdienste der Eidgenossenschaft
geschlossen.
Die neue Verordnung regelt die Organisation und die Kompetenzen
der Lufttransportdienste des Bundes. Sie bezeichnet zudem Personen
und Stellen, die berechtigt sind, den Dienst in Anspruch zu nehmen.
Dazu gehören nebst den Mitgliedern des Bundesrates die
Bundeskanzlerin, die Staatssekretäre, die Generalsekretärin der
Bundesversammlung, die Präsidenten von National- und Ständerat, die
Kommissionen der Eidg. Räte, die Bundesrichter (für Inlandflüge) und
die Amtsdirektoren (für Auslandflüge).
Für die Durchführung von Aufträgen zeichnen der Lufttransportdient
der Luftwaffe und der beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
angegliederte Service de transport aérien de la Confédération (STAC)
verantwortlich. Der Lufttransportdienst der Luftwaffe führt primär
Flüge in Zusammenhang mit Aktivitäten der Schweiz für
friedenserhaltende Massnahmen (UNO, OSZE usw.) aus, der STAC in
erster Linie zivile Lufttransporte.
Da die Verordnung bereits bestehende Dienstleistungen regelt, hat
sie keine Auswirkungen auf das in den Lufttransportdiensten des
Bundes tätige Personal und verursacht auch keine zusätzlichen Kosten.
Die Verordnung tritt auf den 1. Januar 2002 in Kraft.

Kontakt:

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

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