Tous Actualités
Suivre
Abonner Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

NEAT Uri: Erweiterter Entscheidungsspielraum

Bern (ots)

Erweiterter Entscheidungsspielraum für den
Planungsprozess bei der NEAT in Uri: Zwei Linienführungsstudien haben
ergeben, dass bei der Talvariante Optimierungspotenzial besteht und
eine «Bergvariante lang» machbar wäre. Eine weitere Studie kommt zum
Schluss, dass sich die negativen Folgen des Verkehrs durch
planerische Massnahmen mildern liessen. Das UVEK hat das Bundesamt
für Verkehr (BAV) beauftragt, zusammen mit dem Bundesamt für
Raumentwicklung (ARE) bis zum Sommer Handlungsoptionen für das
weitere Vorgehen bei der NEAT zu erarbeiten. Insbesondere sind die
politischen und finanziellen Konsequenzen zu evaluieren, die mit
einer allfälligen späteren Realisierung der Variante «Berg lang» im
Anschluss an den Bau des Gotthard-Basistunnels verbunden wären.
Am 19. Juni 2000 genehmigte der Bundesrat das Vorprojekt gemäss
Talvariante für den Streckenabschnitt vom Portal Erstfeld bis in den
Raum südlich von Altdorf. Gleichzeitig verpflichtete er sich dazu,
die Grundlagen für eine Optimierung der Zufahrtsstrecken zur NEAT im
Kanton Uri zu schaffen. Das zuständige UVEK setzte für diese Aufgabe
ein Begleitgremium unter der Leitung des Bundesamtes für
Raumentwicklung ein. Darin sind der Kanton Uri und der Bund, sowie
als Experten die SBB und die AlpTransit Gotthard AG vertreten. Die
Schlussergebnisse der vier Studien, die das BAV bzw. das ARE in
diesem Jahr in Auftrag gegeben haben, liegen nun vor:
1. Studie «Optimierung Talvariante Uri»: Auftrag dieser Studie war
es aufzuzeigen, wie weit die Linienführung im Raum Altdorf/Flüelen
noch optimiert werden kann. Aufgrund dieser Abklärungen rückt bei den
Talvarianten eine mehrheitlich versenkte Linienführung in den
Vordergrund, die den Schächen unterquert, nördlich des Bahnhofs
Altdorf abtaucht und vor Flüelen in den Berg geführt wird (sogenannte
Variante Hafnerried tief mit Schächen tief).
2. Machbarkeitsstudie «Idee Bergvariante lang»: Diese Studie
widmete sich insbesondere der Machbarkeit von Linienführungen gemäss
der «Idee Bergvariante lang» unter Berücksichtigung von
betrieblichen, finanziellen sowie umwelt- und raumrelevanten Fragen
und Auswirkungen. Die Untersuchung zeigt im Wesentlichen auf, dass
die «Bergvariante lang» grundsätzlich realisierbar ist. Im
Vordergrund steht dabei eine Variante, die im Gebiet Rynächt
insbesondere aus sicherheitstechnischen Gründen für eine Strecke von
ca. 2,2 km aus dem Tunnel austritt (sogenannte «Bergvariante lang
offen»). Die bestehenden zwei Gleise der Stammlinie verbleiben im
Tal. Ebenso ist für den Anschluss des Gotthard-Basistunnels an die
Stammlinie die Überholgleisanlage in Rynächt notwendig.
3. Studie «Identifikation der räumlichen Probleme in der Urner
Reussebene»: Mit dieser Studie wurde untersucht, welche räumlichen
Probleme in welcher Priorität von wie vielen Befragten wahrgenommen
werden. Die Interviews haben aufgezeigt, dass die Urner Bevölkerung
und Behörde ein sehr ausgeprägtes Problembewusstsein aufweisen. In
der jetzigen Situation wird vor allem die A2 als starke Belastung
empfunden. Die Mehrheit unterstützt daher eine Verlagerung des
Güterverkehrs auf die Schiene, akzeptiert jedoch die dafür
erforderliche NEAT nicht zu jedem Preis. 90% der Befragten
befürworten eine Linienführung der NEAT durch den Berg.
4. Planungsstudie «Vision Urner Reussebene 2030; Koordination der
Siedlungs- und Landschaftsentwicklung mit nationalen
Infrastrukturen»: Diese Studie gibt Hinweise, wie sich die räumliche
Situation im Reusstal zwischen Flüelen und Erstfeld gesamthaft und
langfristig verbessern lässt. Der Bericht zeigt auf, dass eine
Verbesserung der Verkehrssituation im Urner Reusstal nicht allein
durch die Verlegung der NEAT in den Berg zu erreichen ist. Vielmehr
sind dazu diverse Massnahmen in verschiedensten Bereichen
(Siedlungsentwicklung, Landschaft, Tourismus, Nationalstrassen,
Hochspannungsleitungen etc.) nötig. Die erfolgreiche Umsetzung der
Projekte bedingt eine sehr eng koordinierte Zusammenarbeit zwischen
Bund, Kanton und Gemeinden. Die ausführlichen Ergebnisse sind in der
beiliegenden Pressedokumentation zusammengefasst.
5. Weiteres Vorgehen:
Das Begleitgremium hat diese Studien zur Kenntnis genommen.
Gleichzeitig hat das UVEK das BAV beauftragt, zusammen mit dem ARE
dem Departement entsprechende Handlungsoptionen auszuarbeiten. Dabei
sollen ihre politischen und finanziellen Konsequenzen klar dargelegt
werden. Auf dieser Grundlage wird der Bundesrat bis Mitte Jahr einen
Entscheid über das weitere Vorgehen fällen.

Kontakt:

Prof. Dr. Pierre-Alain Rumley, Direktor Bundesamt für
Raumentwicklung, Tel. +41 79/335 76 80

Dr. Max Friedli, Direktor Bundesamt für Verkehr,
Tel. +41 31/322 57 01

Landammann Martin Furrer, Vorsteher der Justizdirektion des Kantons
Uri, Tel. +41 41/875 20 07

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation Presse- und Informationsdienst

Plus de actualités: Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Plus de actualités: Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
  • 10.12.2001 – 16:11

    Gotthard: Wiederöffnung, Dosierung und mehr Sicherheit

    Bern (ots) - Der Gotthard-Strassentunnel wird am 21. Dezember für Autos und Lastwagen wieder eröffnet. Damit wird die Sicherheit für den gesamten Strassenverkehr auf den alpenquerenden Achsen erheblich verbessert. Der bauliche Sicherheitsstandard im Gotthard-Tunnel entspricht in etwa dem vor dem Unfall, für zusätzliche Verkehrssicherheit sorgen Dosierungsmassnahmen nach dem Vorbild des San Bernardino. Dies hat das ...

  • 07.12.2001 – 09:41

    Bundesrat genehmigt den Richtplan des Kantons Appenzell a. Rh.

    Bern (ots) - Der Bundesrat hat die Neufassung des Richtplans des Kantons Appenzell A. Rh. heute genehmigt. Die bisherige, aus dem Jahr 1987 stammende Planung, wurde gesamthaft überarbeitet. Mit der Gutheissung sind einige Auflagen und Empfehlungen verbunden. Mit dieser Genehmigung wird der neue Richtplan auch für die Behörden des Bundes und der Nachbarkantone verbindlich. Der Richtplan 2000 soll zur ...