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Mehr Selbstbestimmung für Behinderte: Bundesrat beschliesst Pilotversuch mit Assistenzbudget

(ots)

Der Bundesrat hat die Verordnung für den Pilotversuch Assistenzbudget verabschiedet. Mit dem vom Parlament im Rahmen der 4. IV-Revision beschlossenen Pilotversuch sollen Erfahrungen mit Massnahmen gesammelt werden, die eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung von IV-Versicherten mit einem Bedarf an Pflege und Betreuung stärken. Der auf drei Jahre befristete Pilotversuch wird vom Bundesamt für Sozialversicherung in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Assistenz Schweiz (FAssiS) durchgeführt.

Die Teilnehmenden des Pilotversuches erhalten anstelle der 
Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung (IV) ein 
individuelles Assistenzbudget und können selber über die Art und den 
Umfang von benötigten Hilfestellungen entscheiden. Eigeninitiative 
und Selbstverantwortung werden gestärkt und Anreize für die 
gesellschaftliche Eingliederung und Erwerbstätigkeit werden gesetzt. 
Der Bundesrat erhofft sich von einem Assistenzbudget längerfristig 
zudem einen Rückgang der Nachfrage nach Heimplätzen, weil Personen 
trotz hohem Betreuungsbedarf vermehrt zu Hause wohnen können, sowie 
Entlastungen in der Krankenversicherung (Spitex) und bei den 
Ergänzungsleistungen.
Der Pilotversuch beginnt am 1. Januar 2006 und wird in den Kantonen 
Basel-Stadt, St. Gallen und Wallis durchgeführt. In diesen Kantonen 
können alle Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung 
der IV (sowohl Erwachsene als auch Minderjährige) teilnehmen. 
Zusätzlich werden rund 100 bereits ausgewählte Personen aus anderen 
Kantonen in den Pilotversuch einbezogen. Ingesamt wird mit rund 400 
Teilnehmenden gerechnet. Die Kosten für den Pilotversuch betragen 
inkl. Durchführung und Evaluation rund 14 Mio. Franken jährlich (für 
die gesamte Projektdauer von drei Jahren insgesamt 43 Mio. Franken) 
und werden durch die Invalidenversicherung finanziert.
Die heute verabschiedete Verordnung bildet die Rechtsgrundlage für 
die Durchführung des dreijährigen Pilotversuchs Assistenzbudget. Der 
geplante Pilotversuch basiert auf einer Projekteingabe der 
Fachstelle Assistenz Schweiz (FAssiS), welche aus insgesamt sieben 
Eingaben ausgewählt wurde. Mit dem Assistenzbudget soll ein 
zentrales Anliegen von Menschen mit Behinderungen - die 
Selbstbestimmung, bzw. das Recht, die eigene Wohn- und 
Lebenssituation selber zu wählen - verwirklicht werden. Die heutigen 
Leistungen decken den Pflege- und Betreuungsbedarf zu Hause nicht in 
allen Fällen ab, so dass ein Eintritt in ein Heim nötig werden kann. 
Mit dem Assistenzbudget soll es möglich sein, auch bei hohem 
Assistenzbedarf zu Hause wohnen zu können.
Der Versuch wird wissenschaftlich evaluiert und wird 
Entscheidungsgrundlagen liefern, ob das Assistenzbudget in das 
ordentliche Recht aufgenommen werden soll. Untersucht werden 
insbesondere die Höhe des Assistenzbedarfs, die Wirkungen auf die 
Teilnehmenden und auf den Heimbereich sowie die gesamten 
Kostenfolgen.
Interessiert an einer Teilnahme?
Teilnahmeberechtigt am Pilotversuch Assistenzbudget sind alle 
Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung der IV, die 
heute ihren Wohnsitz in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen oder 
Wallis haben. Falls Sie an einer Teilnahme interessiert sind, 
brauchen Sie im Moment nichts zu unternehmen:
Ÿ Falls Sie in einem dieser drei Kantone wohnen und in der im 
Dezember 2004 durchgeführten Umfrage Ihr Interesse an einer 
Teilnahme am Pilotversuch oder an weiteren Informationen bekundet 
haben, erhalten Sie im Herbst 2005 automatisch weitere Informationen 
und die Anmeldeunterlagen.
Ÿ Falls Sie in einem dieser drei Kantone wohnen und an der Umfrage 
im Dezember 2004 nicht teilgenommen haben oder damals kein Interesse 
an einer Teilnahme am Pilotversuch oder an weiteren Informationen 
bekundet haben, so können Sie ab Herbst 2005 die Anmeldeunterlagen 
und Informationsmaterial bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons 
bestellen.
Die Anmeldeunterlagen und ausführliches Informationsmaterial stehen 
erst ab Herbst 2005 zur Verfügung. Vorher ist eine Anmeldung nicht 
möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des 
BSV (www.bsv.admin.ch/iv/projekte/d/index.htm) oder der 
Fachstelle Assistenz Schweiz FAssiS (www.fassis.net)
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:	Tel. 031 322 84 20
	Peter Eberhard, Projektverantwortlicher
	Bereich Forschung und Entwicklung
	Bundesamt für Sozialversicherung
Beilage: Faktenblatt, Verordnung und Erläuterungen
	Projektbeschrieb : 
	http://www.bsv.admin.ch/iv/projekte/d/Bericht_Assistenzbudget
_d_050415.pdf

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