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Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Kulturförderungsgesetz und zur Revision des Pro Helvetia-Gesetzes

(ots)

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Kulturförderung und zur Revision des Pro Helvetia-Gesetz eröffnet. Mit dem Kulturförderungsgesetz will der Bund primär die Partnerschaften mit den Kantonen, Gemeinden, Städten und Privaten stärken, Schwerpunkte der Kulturförderung bilden sowie Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Bundesakteure entflechten. Die Revision des Pro Helvetia-Gesetzes hat zum Hauptziel, die Organisationsstrukturen der Stiftung Pro Helvetia zu modernisieren. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Oktober 2005.

Das Kulturförderungsgesetz stellt eine wichtige Errungenschaft für 
das kulturelle Leben in der Schweiz dar. Erstmals wird im Bereich 
der Kultur die Zusammenarbeit des Bundes mit Kantonen, Städten und 
Gemeinden, aber auch mit kulturellen Organisationen und privaten 
Kulturförderern auf gesetzlicher Stufe geregelt.
Das Kulturförderungsgesetz sieht Vierjahrespläne für die 
bundesstaatliche Kulturförderung in allen Förderungsbereichen vor 
und ermöglicht damit eine systematische Gesamtschau und Evaluation 
der kulturellen Förderungstätigkeit des Bundes. Kulturförderung wird 
so zu einem überschaubaren Bereich der Politik und zu einem 
fassbaren Diskussionsthema für alle gesellschaftlichen Kräfte.
Das Kulturförderungsgesetz modifiziert und verbessert die heutige 
Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen Bundesakteuren: Im 
Bereich der Kulturförderung im Inland soll das Bundesamt für Kultur 
für die zwei Bereiche Strategie und Grundlagen der Kulturförderung 
sowie Ausbildung und Auszeichnung der Kunstschaffenden zuständig 
sein. Pro Helvetia sollen die Bereiche Förderung des Kunstschaffens 
(ohne Filmförderung), Kulturvermittlung und Kulturaustausch 
obliegen.
Nach geltendem Recht nimmt der Stiftungsrat der Pro Helvetia sowohl 
strategische als auch geschäftsführende Aufgaben wahr. Diese 
Vermischung der Zuständigkeiten will das revidierte Pro Helvetia- 
Gesetz beheben. Neu soll die Tätigkeit des Stiftungsrates strikt auf 
die strategische Leitung der Stiftung ausgerichtet sein. Im Weiteren 
wird die Anzahl der Stiftungsräte von heute 25 - 35 Mitgliedern auf 
eine übliche Grösse von neun Mitgliedern reduziert.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Andrea F. G. Raschèr, Leiter Recht und Internationales, 
Bundesamt für Kultur, Tel. 031 / 322 86 08
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Bundesamtes 
für Kultur verfügbar (www.bak.admin.ch).

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