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EDI: Anpassung der AHV/IV-Renten um 1,9% ab 2005

Bern (ots)

Der Bundesrat hat beschlossen, die AHV/IV-Renten auf
den 1. Januar 2005 an die Wirtschaftsentwicklung anzupassen. Die 
Renten werden daher um 1,9 % erhöht. Auch die im Rahmen der 
Ergänzungsleistungen zur Deckung des Lebensbedarfs ausgerichteten 
Leistungen werden angehoben.
Die AHV/IV-Renten werden alle zwei Jahre an die Entwicklung des 
Mischindexes angepasst, der dem arithmetischen Mittel zwischen Lohn- 
und Preisindex entspricht. Die letzte Rentenanpassung erfolgte auf 
den 1. Januar 2003. 2003 stieg der Preisindex um 0,6 % und der 
Lohnindex um 1,4 %. Bis Dezember 2004 wird ein Anstieg des 
Preisindexes um 0,8 % und des Lohnindexes um 0,8 % erwartet. Diese 
Entwicklung erfordert eine Anpassung der AHV/IV-Leistungen um 1,9 %.
Die minimale Altersrente wird von 1'055 auf 1'075 Franken pro Monat 
und die Maximalrente von 2'110 auf 2'150 Franken pro Monat erhöht. 
Der Betrag, der pro Jahr im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur 
Deckung des Lebensbedarfs eingerechnet wird, beträgt neu 17'640 
Franken (bisher 17'300) für Alleinstehende, 26'460 Franken (bisher 
25'950) für Ehepaare und 9'225 (bisher 9'060) Franken für Waisen. 
Auch die Entschädigungen für Hilflose werden angepasst.
Die sinkende AHV/IV-Beitragsskala für Selbständigerwerbende und 
Personen ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber wird angepasst. Der 
Betrag der unteren Grenze ist 8'500 Franken und der der oberen 
Grenze 51'600 Franken.
Kosten der AHV/IV-Leistungsanpassung Die Anpassung der 
AHV/IV-Leistungen führt zu Mehrkosten von rund 722 Millionen 
Franken, wovon 148 Millionen zu Lasten des Bundes und 38 Millionen 
zu Lasten der Kantone gehen. Die Anpassung der Höhe der zur Deckung 
des Lebensbedarfs ausgerichteten AHV/IV- Ergänzungsleistungen 
verursacht zusätzliche Kosten von 9 Millionen Franken, wovon 2 
Millionen zu Lasten des Bundes und 7 Millionen zu Lasten der Kantone 
gehen.
Minimale Altersrente	1'075 Franken
Maximale Altersrente	2'150 Franken
Monatliche Hilflosenentschädigung AHV 	mittel: 	538 Franken
( im Heim oder zu Hause)	schwer: 	860 Franken
Monatliche Hilflosenentschädigung IV 	leicht: 	215 Franken
(im Heim)	mittel: 	538 Franken
	schwer: 	860 Franken
Monatliche Hilflosenentschädigung IV 	leicht:	430 Franken
(zu Hause)	mittel:	1'075 Franken
	schwer: 	1'720 Franken
Intensivpflegezuschlag für Minderjährige IV
	mindestens 4 Stunden:	430 Franken
	mindestens 6 Stunden:	 860 Franken
	mindestens 8 Stunden: 	 1'290 Franken
EL-Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf 
	für Alleinstehende:	17'640 Franken
	für Ehepaare:	26'460 Franken
	für Waisen:	 9'225 Franken
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: 	Tel. 031 322 90 73
	Anton Streit, Vizedirektor
	Kompetenzzentrum Grundlagen
	Bundesamt für Sozialversicherung
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV 
unter www.bsv.admin.ch

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