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BAKOM: Bundesrat gegen Vorschlag für neuen Medienartikel

Biel (ots)

(03.09.2003) - Der Bundesrat lehnt den von der
Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) 
vorgeschlagenen Medienartikel in der Bundesverfassung (BV) ab. Er 
ist aber bereit, die heute über die Verbilligung der Posttaxen 
praktizierte Presseförderung zu überprüfen und zu verbessern.
In seiner Stellungnahme zum Entwurf und zum erläuternden Bericht 
für eine Verfassungsbestimmung zur Medienpolitik (Medienartikel; 
Art. 93a BV) vertritt der Bundesrat die Ansicht, dass das von der 
SPK-N vorgeschlagene Presseförderungskonzept zu stark auf 
strukturerhaltende Massnahmen ausgerichtet ist, die wenig Chancen 
auf Erfolg haben. Dazu wären Mittel erforderlich, welche durch die 
öffentliche Hand nicht bereitgestellt werden können. Eine derart 
ausgebaute Unterstützung könnte zudem zu einer Abhängigkeit des 
journalistischen Schaffens vom Staat führen, was aus demokratischer 
Sicht problematisch werden könnte.
Die anhaltende Tendenz zur Medienkonzentration birgt zwar die 
Gefahr der Akkumulation von Medienmacht in sich. Diese Entwicklung 
ist aber auch Ausdruck eines strukturellen Wandels, der letztlich 
das wirtschaftliche Überleben der Medien in einem stets härter 
werdenden Konkurrenzkampf ermöglicht und sicherstellt, dass die 
einzelnen Unternehmen über die nötige kritische Grösse und 
Wirtschaftskraft verfügen, welche für einen qualitativ hoch 
stehenden Journalismus notwendig sind.
Vertiefte Prüfung notwendig 
Der Bundesrat hat mehrmals die Bereitschaft signalisiert, das 
heutige auf der Verbilligung der Posttaxen basierende 
Förderungskonzept zu überprüfen und zu optimieren. Er denkt dabei 
aber nicht in erster Linie an Strukturerhaltung, sondern an 
Fördermassnahmen, welche den Kostendruck mildern und journalistische 
Leistungen ermöglichen, die bei einer reinen Marktfinanzierung nicht 
erbracht werden könnten. Inwiefern für eine solche moderate 
Presseförderung neue verfassungsrechtliche Grundlagen nötig sind, 
bedarf einer vertieften Prüfung; diese muss nach Ansicht des 
Bundesrates aus einer gesamtheitlichen medienpolitischen Optik 
erfolgen und darf sich nicht an einer strukturerhaltenden 
Presseförderung orientieren.
Sollte sich erweisen, dass wirksame Massnahmen nur mit einer 
verfassungsrechtlichen Bundeskompetenz realisiert werden können, ist 
auch für den Bundesrat die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung 
in die Verfassung denkbar.
Der Kommissionsvorschlag 
Die SPK-N hat am 3. Juli 2003 einen Entwurf und einen erläuternden 
Bericht für eine Verfassungsbestimmung zur Medienpolitik 
(Medienartikel; Art. 93a BV) vorgelegt; das Ziel ist die direkte 
Förderung der Vielfalt und der Unabhängigkeit jener Medien, die in 
den letzten Jahren namentlich auf kantonaler, regionaler und lokaler 
Ebene von Konzentrationsprozessen betroffen waren. Die Kommission 
will insbesondere eine Verfassungsgrundlage, welche eine 
zielgerichtetere und effizientere Presseförderung erlaubt als die 
heutige Verbilligung der Posttaxen für den Zeitungs- und 
Zeitschriftenversand.
Die SPK-N stellt in ihrem Bericht mögliche Grundzüge für ein 
zukünftiges Förderungskonzept zur Diskussion. Sie befürwortet einen 
Systemwechsel hin zu einer direkten Subventionierung von 
Presseerzeugnissen, welche bestimmte Kriterien erfüllen. Es handelt 
sich um unverbindliche Vorschläge der Kommission, welche in einem 
späteren Gesetzgebungsprozess (Medienvielfaltsgesetz) definitiv 
ausgehandelt werden müssten.
In der Vernehmlassung zum vorgeschlagenen Verfassungsartikel 
wurde die Stossrichtung von der Mehrheit der Kantone und der 
politischen Parteien eher positiv, von der Medienbranche tendenziell 
eher negativ aufgenommen.
Die Stellungnahme des Bundesrates vom 3. September 2003 und der 
Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 3. 
Juli 2003: "Parlamentarische Initiative Medien und Demokratie" sind 
auf 
http://www.bakom.ch/de/medieninfo/medienmitteilungen/uvek/artikel/011
27/index.html verfügbar.
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
Dr. Martin Dumermuth 
Vizedirektor BAKOM 
+41 32 327 55 45

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